Frankfurt/Main - Mit einem heftigen Streit hat am Montag vor dem Landgericht Frankfurt/Main ein Prozess gegen den Rechtsextremisten Manfred Roeder begonnen. Die Verteidigung stellte mehrere Befangenheitsanträge. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 72-jährigen mehrfach vorbestraften ehemaligen Rechtsanwalt Verunglimpfung des Staates und seiner Verfassungsorgane vor. Roeder hatte laut Anklage im April 2000 einen offenen Brief mit Beleidigungen an alle Bundestags- Abgeordneten gerichtet, der auch im Internet verbreitet worden war. Darin soll Roeder Parlament und Regierung beschuldigt haben, ihre Politik sei auf "Völkermord gegen das eigene Fleisch und Blut" gerichtet. Dabei würden "Geschichtslügen" über die NS-Zeit verbreitet. In dem Brief heißt es laut Anklage auch: "Das Reich muss wieder her!" Deshalb wird Roeder vorgeworfen, eine nationalsozialistische Unrechtsherrschaft zu befürworten. Bei einem mehrstündigen Vorspiel vor der Verlesung der Anklage kam es zu teilweise lautstarken Auseinandersetzungen des Angeklagten und seiner Verteidiger mit dem Gericht. Die Anwälte und Roeder stellten drei Befangenheitsanträge gegen das Gericht, wobei die ersten beiden vom Gericht zurückgewiesen wurden und über den letzten zunächst noch nicht entschieden wurde. Roeder beantragte auch die Aussetzung des Verfahrens wegen angeblicher Unzuständigkeit des Gerichts sowie angeblich mangelnder Öffentlichkeit des Verfahrens, weil die Verhandlung in einem gesicherten Saal mit Panzerglasscheibe zwischen Prozessbeteiligten und Publikum abgehalten wird. Im Zuhörerraum saßen etwa 20 Sympathisanten Roeders, die ihn bei seinem Auftreten mit Beifall begrüßten. Roeder wird seit einer Verurteilung vor knapp 20 Jahren zum harten Kern der rechtsextremistischen Bewegungen in Deutschland gezählt. Zuletzt war Roeder im vergangenen Jahr in Rostock zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen rechtsextremistischer Äußerungen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil ist noch die Revision anhängig. Im Frankfurter Prozess wird Roeder am Mittwoch zu der Anklage Stellung nehmen.(APA/dpa)