Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im zu Ende gegangenen Jahr erneut eine Rekordzahl von Beschwerden bewältigen müssen. Wie der Präsident des Gerichtshofs, Luzius Wildhaber, am Montag erläuterte, wandten sich 2001 fast 14.000 Bürger an die Straßburger Richter. Dies war im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von 32 Prozent. Auch die Zahl der Urteile sei um 30 Prozent auf 889 angestiegen, betonte Wildhaber. "Damit wurden alle Rekorde gebrochen". Spitzenreiter bei der Zahl der Verstöße gegen die Menschenrechte war Italien. Erneut forderte der Schweizer die Mitgliedsstaaten des Europarats auf, angesichts der seit Jahren wachsenden Klageflut die finanzielle und personelle Ausstattung des Gerichtshofs zu verbessern. Mit einem größeren Arbeitsaufwand allein sei dem Problem nicht mehr beizukommen, zumal nichts auf eine Verlangsamung des Trends hinweise. Die 43 Richter (je einer pro Mitgliedsstaat des Europarates) wiesen fast 9.000 Beschwerden als unbegründet zurück. An der Spitze der Verurteilungen lag Italien (413 Urteile), gefolgt von der Türkei (229), Frankreich (45) und Großbritannien (19). Rom stand nach Aussagen Wildhabers vor allem wegen zu langer Prozessdauer am Pranger, die Türkei wegen Untätigkeit der Justizbehörden bei angeblichen Misshandlungen von Festgenommenen, Folter und fehlender Entschädigung von Enteignungen. Der Straßburger Gerichtshof hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Europaratsländer zu überwachen. An ihnen können sich Bürger wenden, die sich als Opfer einer Grundrechtsverletzung erachten. Die Urteile der Straßburger Richter müssen von den betroffenen Staaten umgesetzt werden.(APA/dpa/AP)