Wien - Am 18. Jänner d.J. gewährte der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) dem türkisch-kurdischen Flüchtling T. Asyl. Das Besondere daran: Sein Verfahren dauerte insgesamt zehn Jahre, berichtete nun die Flüchtlingshilfsorganisation "Asyl in Not". Herr T. ist Kurde aus der Türkei. Er war Landwirt und Bauarbeiter in der Provinz Tunceli. Zwei Mal ging er zu Versammlungen einer linksgerichteten Organisation - oft genug, um den Behörden aufzufallen, so "Asyl in Not". 1991 übersiedelte er nach Österreich und erhielt ein Visum - ein Bekannter hatte ihn eingeladen. Inzwischen wurde er daheim von den türkischen Militärs gesucht. Ende 1992 flüchtete seine Frau mit vier Kindern nach Österreich. Sie war in der Heimat seinetwegen einige Male verhört, zuletzt bewusstlos geschlagen worden. Um die Flucht zu finanzieren, hatte sie das Vieh verkauft; nur die älteste Tochter blieb zunächst in der Türkei zurück, berichtete die Organisation. Abweisungen Michael Genner, Geschäftsführer von "Asyl in Not", stellte für Frau T. einen Asylantrag; der wurde vom Bundesasylamt mit der Begründung abgewiesen, sie sei durch Ungarn gekommen und dort vor Verfolgung sicher gewesen. Genner ging in die Berufung, auch die wurde von Innenministerium abgewiesen. Herrn T.'s Visum lief laut "Asyl in Not" 1993 ab. Auch für ihn stellte "Asyl in Not" einen Asylantrag, der in zwei Instanzen abgewiesen wurde. Das Innenministerium begründete dies laut der Flüchtlingsorganisation unter anderem damit, dass Herr T. als "Sympathisant einer politischen und dem bewaffneten Kampf verschriebenen Gruppierung" verfolgt werde - dies sei "eine legitime strafrechtliche Verfolgung". Rechtsanwalt Herbert Pochieser brachte laut "Asyl in Not" beide Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof, der die Bescheide nach zwei Jahren aufhob. Daraufhin erließ das Innenministerium im Mai 1996 abermals einen abweisenden Bescheid, gegen den Pochieser erneut Beschwerde an das Höchstgericht erhob. 1995 wurde Herr T. in Schubhaft genommen und kam nach einer Beschwerde wieder frei. Die Verfahren liefen weiter. 1999 - kurz nach der Verhaftung des PKK-Chefs Abdullah Öcalan - stand Herr T. erstmals vor dem Unabhängigen Bundesasylsenat. Dort hieß es, dass die Verfolgung wegen der Teilnahme an den beiden politischen Versammlungen sei nicht mehr aktuell. Genner machte dagegen die Gruppenverfolgung für die kurdische Bevölkerung geltend. Der Vertreter des UBAS ließ dies durch einen Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in der Türkei überprüfen. Das dauerte zwei Jahre, so der "Asyl in Not"-Geschäftsführer. Im Oktober 2001 erklärte der UBAS, dass die Angaben Herrn T.'s über die Lage in seiner Herkunftsregion für richtig befunden worden, für die Asylgewährung aber nicht ausreichend seien. Herr T. hatte zu diesem Zeitpunkt nicht nur Arbeit gefunden, er war auch in der kurdischen Gemeinde in Wien politisch aktiv - was auch Vertreter der türkischen Botschaft registrierten. Das bestätigte ein zur dritten UBAS-Verhandlung am 18. Jänner 2002 als Zeuge geladener Funktionär eines kurdischen Exilvereins. Ein vom UBAS bestellter Sachverständiger sagte aus, dass Herrn T. bei seiner Heimkehr in die Türkei Verhaftung und Folter drohe. Daraufhin gab es den positiven Bescheid. "Das Herrn T. gewährte Asyl wird nun auf seine Frau und die noch minderjährigen Kinder zu erstrecken sein", betonte Genner. Das Verfahren hat laut dem "Asyl in Not"-Geschäftsführer aber einen "bitteren" Beigeschmack: "Denn natürlich hätte Familie T. schon 1992 - und zwar 'prima facie', ohne weiteres Verfahren - Asyl erhalten müssen." (APA)