Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Termine für die mündliche Verhandlung zum NPD-Verbot aufgehoben, weil ein Vorstandsmitglied der rechtsextremen Partei offenbar für den Verfassungsschutz tätig war. Wie das BVG am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde das Gericht vom Bundesinnenministerium darüber informiert, dass eines der zur mündlichen Verhandlung geladenen NPD-Mitglieder ein V-Mann sei. Ein Landesamt für Verfassungsschutz habe ihm eine Aussageerlaubnis erteilt. Insgesamt waren zu den fünf Verhandlungstagen unter anderem 14 NPD-Mitglieder geladen, davon sieben Mitglieder des Bundesvorstandes. Die Verhandlung sollte Anfang Februar beginnen. Bei dem V-Mann handelt es sich dem BVG zufolge um ein langjähriges Mitglied des Bundesvorstandes und des Vorstandes eines NPD-Landesverbandes. Dessen Äußerungen seien mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt worden. Grünen fordern "rückhaltlose Aufklärung des Vorgangs" Laut BVG wirft dieser Sachverhalt "prozessuale und materiale Rechtsfragen" auf, die bis zum Verhandlungstermin nicht geklärt werden könnten. Die Verhandlung zu den Verbotsanträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollte ursprünglich am 5. Februar beginnen. Weitere Termine waren der 6., 7., 19. und 20. Februar. Bundestag, Bundesrat und Regierung hatten ihre Verbotsanträge unter anderem damit begründet, dass die NPD "auf aktiv kämpferische, aggressive Weise" die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wolle. Der rechtspolitischer Sprecher der Grünen Volker Beck sagte der Nachrichtenagentur AFP, seine Partei fordere eine "rückhaltlose Aufklärung des Vorgangs". Innenminister Otto Schily müsse dazu am Mittwoch im Innenausschuss Stellung nehmen. "Es ist ein eigentümlicher Vorgang, dass ein Landesamt für Verfassungsschutz Berichte über Aussagen einer Person weiter übermittelt, ohne die Verfasser der Klageschrift darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen ehemaligen V-Mann des Verfassungsschutzes handelt." Das BVG hat folgende NPD-Funktionäre aus dem Bundesvorstand als Auskunftspersonen geladen: den Vize-Vorsitzenden Holger Apfel, den Bundesschatzmeister Erwin Kemna, das ehemalige Mitglied der inzwischen verbotenen Nationalistischen Front, Jens Pühse, den Chef der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), Sascha Roßmüller, den ehemaligen JN-Funktionär Jürgen Distler, den Landesvorsitzenden von Thüringen und Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt sowie die Funktionärin Doris Zutt. (APA/AP)