Graz - In Zukunft sollen Asylwerber in der Steiermark bis zum rechtskräftigen Abschluss ihres Verfahrens keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfeleistungen haben. Ein entsprechender Antrag zur Novellierung des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, der von der VP im November des Vorjahres eingebracht worden war, wurde am Dienstag ohne die Grünen und die SP im steirischen Landtag beschlossen.

Bisher hatten Asylwerber in der Steiermark - anders als in Wien - Anspruch auf Unterkunft, Nahrung, medizinische Versorgung, Bestattungsaufwand und 1400 Schilling (etwa 102 Euro) in Form von Bons oder Geld. VP-Klubobmann Reinhold Lopatka nannte Fälle von "ausländischen Drogendealern, die wegen dieser besseren Umstände von Wien in die Steiermark kommen". Bei wie vielen Dealern genau das der Fall war, konnte Lopatka allerdings nicht sagen. Lopatka zum STANDARD: "Für mich reicht ein Dutzend solcher Fälle aus, wenn dadurch Hunderte unserer Kinder gefährdet sind."

Afghanische Frauen besonders gefährdet

Als sehr gefährdet gelten zur Zeit weltweit unter anderem Frauen aus Afghanistan. Eine solche, warf die Grün-Abgeordnete Edith Zitz der VP während der Landtagssitzung vor, würde in Zukunft in der Steiermark keine Unterstützung bekommen, "falls sie schwanger oder krank ist, oder einfach nur ein Dach über dem Kopf oder Nahrung braucht".

Der von den Grünen im Gegenzug eingebrachte Antrag für ein "Recht auf ein menschenwürdiges Leben", in dem solche Mindeststandards formuliert wurden, wurde nur von der SPÖ mitgetragen und somit nicht beschlossen. SP-Landtagsabgeordnete Barbara Gross zur VP: "Ihre Forderung ist eine Schande für unser reiches Land."

Das sieht der steirische VP-Klubobmann anders, denn immerhin gebe es die Bundesbetreuung für alle Asylwerber. Die Flüchtlingsorganisation "Zebra" dazu: "Im Jahr 2000 kamen von insgesamt 18.000 Asylwerbern in Österreich nur 3784 in Bundesbetreuung." (cms, Der Standard, Printausgabe, 23.01.02)