Wien - Der umstrittene Chef der für Wahlen zuständigen Wiener Magistratsabteilung 62, Hans Werner Sokop (60), geht in Pension. Sokop ist derzeit auf Urlaub und wird mit 31. Jänner seinen Schreibtisch definitiv räumen. Sokop gilt als Experte in Sachen Wahlrecht. Umso umstrittener war seine Amtsführung im Bereich des Ausländerrechts, das bis 1998 ebenfalls zu seiner Abteilung gehörte. Wiederholt war er mit dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit konfrontiert. Zur Nachfolge hieß es im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner (S), man wolle "möglichst rasch" entscheiden. Die Ausschreibung sei bereits zu Ende. Einer der Vorwürfe gegen Sokop lautete auf Amtsmissbrauch, den Antragstellern werde ein rechtsstaatliches Verfahren verwehrt. Schwer wiegender waren Vorwürfe wegen des Inhalts von Bescheiden der Ausländerbehörde. Sokop argumentiere Ablehnungen von Aufenthaltsgenehmigungen mit der Angst vor "Überfremdung", hieß es. Andere für die Abteilung typische Bescheide wurden vor allem von den Grünen immer wieder als "Kopftuchbescheide" kritisiert. Nach einer von der zuständigen Stadträtin Renate Brauner veranlassten Umstrukturierung hat Sokop die Zuständigkeit für das Fremdenrecht dann aber verloren. Für diesen Bereich wurde die Magistratsabteilung 20 neu gegründet, die derzeit von Beatrix Hornschall geleitet wird. Umstrittener Chef der Wiener Wahl-Abteilung 2-Sokop: Bin unbescholten Hans Werner Sokop, der als Chef der für Wahlen zuständigen Wiener Magistratsabteilung 62 Ende Jänner in Pension geht, hat am Mittwoch betont, dass sämtlich gegen ihn wegen seiner Amtsführung als Chef der Ausländerbehörde eingeleiteten Verfahren eingestellt worden seien. "Ich bin völlig unbescholten", betonte er. Als ihm Amtsmissbrauch wegen der angeblichen Verweigerung eines rechtsstaatlichen Verfahrens vorgeworfen worden sei, sei niemals auch nur der Anklagestatus erreicht worden. Für Sokop ist es in der Causa darum gegangen, dass zahlreiche Ausländer bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung Fristen versäumt hätten, die Anträge hätten deshalb nur negativ beschieden werden können. Diesen Betroffenen sei nahe gelegt worden, ihre Anträge zurückzuziehen und entsprechend den Vorschriften im Ausland neu einzubringen und so eine positive Erledigung zu ermöglichen. Der Ausdruck "Grad der Überfremdung" wiederum sei verwendet worden, um den Ausländeranteil zu beschreiben. Abgelehnt worden seien Familienzusammenführungen aber nicht primär deshalb, sondern weil Antragsteller nur über zu wenig Einkommen oder zu kleine Wohnungen verfügten. Auch den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit im Zusammenhang mit seiner Reimchronik wolle er nicht stehen lassen; vielmehr sei es ihm um die Darstellung historischer Zusammenhänge gegangen. "Das ist die Politik gewesen, die Liberalen und die Grünen, die bestrebt gewesen sind, uns da Schwierigkeiten zu machen", so Sokop aus seiner Sicht zum Hintergrund der immer wieder gegen ihn laut gewordenen Vorwürfe. Als Jurist sei für ihn aber auch eines klar: "Was es wiegt, das hat es. Als Jurist stehe ich zu dem, was ich gesagt habe." (APA)