Inland
Umstrittener Chef der Wiener Wahl-Abteilung geht in Pension
Sokop wurde wegen umstrittener Ablehnungen von Aufenthalts- Genehmigungen kritisiert
Wien - Der umstrittene Chef der für Wahlen zuständigen
Wiener Magistratsabteilung 62, Hans Werner Sokop (60), geht in
Pension. Sokop ist derzeit auf Urlaub und wird mit 31. Jänner seinen
Schreibtisch definitiv räumen. Sokop gilt als Experte in Sachen
Wahlrecht. Umso umstrittener war seine Amtsführung im Bereich des
Ausländerrechts, das bis 1998 ebenfalls zu seiner Abteilung gehörte.
Wiederholt war er mit dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit
konfrontiert. Zur Nachfolge hieß es im Büro der zuständigen
Stadträtin Renate Brauner (S), man wolle "möglichst rasch"
entscheiden. Die Ausschreibung sei bereits zu Ende. Einer der Vorwürfe gegen Sokop lautete auf Amtsmissbrauch, den
Antragstellern werde ein rechtsstaatliches Verfahren verwehrt. Schwer
wiegender waren Vorwürfe wegen des Inhalts von Bescheiden der
Ausländerbehörde. Sokop argumentiere Ablehnungen von
Aufenthaltsgenehmigungen mit der Angst vor "Überfremdung", hieß es.
Andere für die Abteilung typische Bescheide wurden vor allem von den
Grünen immer wieder als "Kopftuchbescheide" kritisiert.
Nach einer von der zuständigen Stadträtin Renate Brauner
veranlassten Umstrukturierung hat Sokop die Zuständigkeit für das
Fremdenrecht dann aber verloren. Für diesen Bereich
wurde die Magistratsabteilung 20 neu gegründet, die derzeit von
Beatrix Hornschall geleitet wird.
Umstrittener Chef der Wiener Wahl-Abteilung 2-Sokop: Bin unbescholten
Hans Werner Sokop, der als Chef der für Wahlen zuständigen Wiener
Magistratsabteilung 62 Ende Jänner in Pension geht, hat am Mittwoch
betont, dass sämtlich gegen ihn wegen seiner
Amtsführung als Chef der Ausländerbehörde eingeleiteten Verfahren
eingestellt worden seien. "Ich bin völlig unbescholten", betonte er.
Als ihm Amtsmissbrauch wegen der angeblichen Verweigerung eines
rechtsstaatlichen Verfahrens vorgeworfen worden sei, sei niemals auch
nur der Anklagestatus erreicht worden.
Für Sokop ist es in der Causa darum gegangen, dass zahlreiche
Ausländer bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung Fristen
versäumt hätten, die Anträge hätten deshalb nur negativ beschieden
werden können. Diesen Betroffenen sei nahe gelegt worden, ihre
Anträge zurückzuziehen und entsprechend den Vorschriften im Ausland
neu einzubringen und so eine positive Erledigung zu ermöglichen. Der
Ausdruck "Grad der Überfremdung" wiederum sei verwendet worden, um
den Ausländeranteil zu beschreiben. Abgelehnt worden seien
Familienzusammenführungen aber nicht primär deshalb, sondern weil
Antragsteller nur über zu wenig Einkommen oder zu kleine Wohnungen
verfügten. Auch den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit im
Zusammenhang mit seiner Reimchronik wolle er nicht stehen lassen;
vielmehr sei es ihm um die Darstellung historischer Zusammenhänge
gegangen.
"Das ist die Politik gewesen, die Liberalen und die Grünen, die
bestrebt gewesen sind, uns da Schwierigkeiten zu machen", so Sokop
aus seiner Sicht zum Hintergrund der immer wieder gegen ihn laut
gewordenen Vorwürfe. Als Jurist sei für ihn aber auch eines klar:
"Was es wiegt, das hat es. Als Jurist stehe ich zu dem, was ich
gesagt habe." (APA)