Wien - Zahlreiche österreichische Unternehmen könnten sich möglicherweise mit einer Klagsflut konfrontiert sehen: Nur knapp 6 Prozent entsprechen dem E-Commerce-Gesetz (ECG), das bereits seit drei Wochen in Kraft ist. Das zeigt eine aktuelle Studie der Unternehmensberater Deloitte & Touche Management Solutions. Wer auf die Anforderungen des ECG nicht reagiert, muss künftig ordentlich draufzahlen: "Gesetzes-Sündern" winken bis zu 3.000 € Verwaltungsstrafe."Namhafte Großunternehmer haben genauso wenig auf das Gesetz reagiert wie klein- und mittelständische Unternehmen", fasst Deloitte & Touche-Consultant Wolfgang Mayer die Studie zusammen. 80 Websites unterschiedlicher Branchen – von KFZ, Medien über Nahrungsmittel bis hin zu Immobilien – wurden für die Studie dem Website-Quickcheck unterzogen. Das Ergebnis: Häufig mangelt es schon am Einfachsten. Die genaue Firmenadresse war nur in knapp 75 Prozent der untersuchten Fälle zu finden. Die eigentlichen Gesetzesneuerungen wie Informationen zur Firmenbuchnummer, zur Kammerzugehörigkeit oder zur UID-Nummer werden so gut wie nie genannt. Ähnlich steht es um Hinweise auf gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften. Allein die vom ECG geforderten Kontaktmöglichkeiten geben 95 Prozent der Unternehmen an. "Doch selbst die sind auf den Websites oft versteckt und für den User schwer auffindbar – und damit kaum gesetzeskonform," so Mayer. Neben allgemeinen Informationspflichten regelt das E-Commerce-Gesetz auch die Abwicklung von Online-Geschäften und -Verträgen. Der User muss unter anderem über die technischen Schritte, die zu einer Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss führen, verständlich und eindeutig informiert werden und die Möglichkeit haben, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Um das Vertragsprozedere gesetzeskonform zu gestalten, muss dem User der Zugang seiner elektronischen Vertragserklärung außerdem unverzüglich bestätigt werden. "Wenn jedoch schon die allgemeinen Informationspflichten nicht eingehalten werden, dann wird es bei der Umsetzung einer gesetzeskonformen Online-Vertragsgestaltung nicht viel besser aussehen", schätzt der Deloitte & Touche-Berater. Schnelle Hilfe für Unternehmer: "Website-Quickcheck" "Die ganze Website muss deshalb noch lange nicht umprogrammiert werden", beruhigt der Unternehmensberater. "Oft ist es jedoch nur ein kleiner Schritt, um die Gesetzeskonformität zu erreichen." Mit dem "Website-Quickcheck" bietet Deloitte & Touche ab sofort ein Instrument, mit dem Unternehmen ihre Websites überprüfen lassen können. "Der Schnelltest wurde von uns gemeinsam mit den Rechtsanwälten von Brauneis, Klauser & Prändl entwickelt. Er zeigt auf einen Blick, ob auch wirklich alle Forderungen des E-Commerce-Gesetzes erfüllt sind und wo noch Defizite liegen", erklärt Wolfgang Mayer. Deloitte & Touche ist eines der weltweit führenden Wirtschafts- und Steuerberatungs- sowie Consultingunternehmen. Die Gruppe betreut sowohl multinationale und große nationale Unternehmen und öffentliche Institutionen, aber auch zunehmend eine Vielzahl schnell wachsender Klein- und Mittelbetriebe in 140 Ländern mit 95.000 Mitarbeitern. (red)