Deutschland
NPD-Verbotsanträge
Berlin - Das Verfahren vor dem deutschen
Bundesverfassungsgericht um ein Verbot der rechtsextremistischen NPD
beruht auf Anträgen von Deutschlands Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat. Ursprünglich sollte die am Dienstag ausgesetzte mündliche
Verhandlung am 5. Februar beginnen. Weitere Verhandlungstermine waren
für den 6., 7., 19. und 20. Februar 2002 vorgesehen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland setzen
sich alle zuständigen Verfassungsorgane für ein Parteiverbot ein. Die
drei NPD-Verbotsanträge umfassen insgesamt 588 Seiten. Hinzu kommen
mehrere hundert Anlagen mit Beweismaterial. Die Bundesregierung hatte
ihren Antrag bereits Ende Jänner 2001 in Karlsruhe gestellt, Ende
März folgten Bundestag und Bundesrat. Der Regierungsantrag gilt als
übergreifende Klageschrift, in der alle Hinweise auf die
Verfassungsfeindlichkeit der NPD gleichermaßen berücksichtigt werden.
Der Bundestag konzentriert sich dagegen auf die
Wesensverwandtschaft der NPD mit der nationalsozialistischen NSDAP in
Programmatik, Strategie, Sprache und Tradition. Der Antrag des
Bundesrats berücksichtigt spezielle Erkenntnisse aus den einzelnen
Ländern. Besonders die enge Verbindung der NPD zur gewaltbereiten
Neonazi- und Skinheadszene soll nach Angaben der Länderkammer darin
nachgewiesen werden.
Im Dezember war die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem
Antrag gescheitert, das Verfahren auszusetzen und vorab den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anzurufen. Die
Karlsruher Richter lehnten den Antrag als unbegründet ab. Das
Verfahren steht unter einem gewissen Zeitdruck, da die Amtszeit der
Gerichtspräsidentin und Vorsitzenden des Zweiten Senats, Jutta
Limbach, Ende März 2002 offiziell endet. (APA)