Oft ist es laut Mayer nur ein kleiner Schritt, um die Gesetzeskonformität zu erreichen, die gesamte Website müsse deshalb noch lange nicht umprogrammiert werden. Um diesen "kleinen Schritt" für die Unternehmen weiter zu vereinfachen, bietet Deloitte & Touche ab sofort mit dem "Website-Quickchek" an. Der Test zeige auf einen Blick, ob alle Forderungen des ECG erfüllt seien, so Mayer abschließend.(APA)
IT-Business
Website-Anbieter ignorieren neues E-Commerce-Gesetz - Klageflut droht
Studie: Knapp sechs Prozent der untersuchten Websites gesetzeskonform
Auf heimische Website-Betreiber könnte im
Zusammenhang mit dem neuen E-Commerce-Gesetz (ECG) eine Klageflut
zukommen. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft Deloitte & Touche entsprechen bisher nur knapp
sechs Prozent heimischer Websites dem ECG, das bereits vor drei
Wochen in Kraft getreten ist. Namhafte Großunternehmer hätten genauso
wenig auf das Gesetz reagiert wie klein- und mittelständische
Unternehmen, so Wolfgang Mayer von Deloitte & Touche am Mittwoch in
einer Presseinformation. Das ECG regelt die Zulassung von Dienstanbietern im elektronischen
Geschäftsverkehr, deren Informationspflichten und
Verantwortlichkeiten, den Abschluss von Verträgen, das
Herkunftslandprinzip und die transnationale Zusammenarbeit.
"Kleine Fehler"
Laut Deloitte & Touche mangelt es unter den 80 untersuchten
Websites aus verschiedenen Branchen häufig schon an einfachsten
Informationspflichten wie der genauen Firmenadresse,
Firmenbuchnummern oder Hinweise auf gewerbe- und berufsrechtliche
Vorschriften. Wenn die allgemeinen Informationspflichten schon nicht
eingehalten würden, werde es bei der Umsetzung einer
gesetzeskonformen Online-Vertragsgestaltung nicht viel besser
aussehen, so Mayer weiter.
"Website-Quickchek"