Springe/Niedersachsen - Prinz Ernst August von Hannover will seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 500.000 Mark (255.646 Euro/3,52 Mill. S) Geldbuße nicht akzeptieren. Wie die "Neue Deister-Zeitung" in Springe berichtet, hat der Anwalt des Prinzen gegen das Urteil des Amtsgericht Springe (Niedersachsen) vom 6. Dezember Berufung eingelegt. Dem Bericht zufolge hat Amtsrichter Rolf Neils, der den Prozess gegen den Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco geführt hatte, den Eingang eines Berufungschreibens bei Gericht bestätigt. Die schriftliche Begründung des Urteils war in der vergangenen Woche auf dem Gut des Prinzen zugestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Hannover und ein Nebenkläger hatten bereits im Dezember Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Da das Amtsgericht Springe gegen den Prinzen in Abwesenheit verhandelt hatte, begann für den Adeligen die einwöchige Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Urteilsbegründung. (APA)