Berlin - Im Zusammenhang mit den Spenden- und
Finanzskandalen der deutschen Christdemokraten hat der
Bundestags-Untersuchungsausschuss gegen den hessischen
CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch ein Zwangsgeld verhängt. Dieser
will sich wehren. Der Ausschuss-Vorsitzende Volker Neumann erklärte
am Donnerstag, Grund für das Ordnungsgeld in Höhe von 510 Euro sei
Kochs Weigerung bei seinem Zeugen-Auftritt im Dezember seine Aussage
zu beeiden. Mit dem Zwangsgeld wollen SPD und Grüne Koch zum
Einlenken bewegen.
Koch will sich gegen Entscheidung gerichtlich zur Wehr setzen
Koch selbst will sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen. Er habe
seinen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt,
erklärte er. Der Beschluss sei nur mit den Stimmen von SPD und Grünen
zu Stande gekommen. Die Entscheidung sei eine "Politposse". Der
CDU-Politiker hatte im Ausschuss dementiert, vor Bekanntwerden des
hessischen Schwarzgeld-Skandals im Januar 2000 von den Geheimkonten
im Ausland gewusst zu haben. Die SPD bezweifelt dies. Eine
Vereidigung lehnte Koch als unzulässiges politisches Manöver ab.
Die Hessen-CDU hatte in den 80er Jahren mehr als 20 Millionen Mark
(10,23 Mill. Euro/141 Mill. S) unbekannter Herkunft in die Schweiz
geschafft und später in geheime Kassen geschleust. Der Wahlkampf vor
Kochs Sieg bei der Landtagswahl 1999 wurde zu einem Viertel aus
diesen Schwarzgeldern finanziert. Mit der Verhängung des
Ordnungsgeldes betritt die Ausschuss-Mehrheit neues Terrain. Nach
Angaben aus Berlin wurde bisher noch kein Zeuge eines
Untersuchungsausschusses zum Eid gezwungen.
Er habe vor Jänner 2000 nichts von Auslandskonten gewusst
Im Dezember hatte Koch vor dem Ausschuss versichert, er habe bei
seinen Vernehmungen alle Fragen "vollständig und nach bestem Wissen
und Gewissen" beantwortet. Vor Jänner 2000 habe er nichts von
Auslandskonten der Hessen-CDU gewusst. Von einem Konto außerhalb der
offiziellen Buchhaltung habe er erstmals im Dezember 1999 erfahren.
Nach Ansicht Kochs und der CDU ist eine Vereidigung im
Untersuchungsausschuss nicht zulässig. SPD und Grüne sehen das
anders. Erst nach dem neuen Untersuchungsausschuss-Recht, das im
Herbst in Kraft tritt, sei keine Vereidigung mehr vorgesehen. Bei
Helmut Kohl hatte der Untersuchungsausschuss im Dezember auf ein
Zwangsgeld verzichtet, obwohl der langjährige Bundeskanzler und
CDU-Parteichef die Namen seiner Geheim-Spender beharrlich verschwieg.(APA/dpa)