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München – Das Amtsgericht München hat den Enkel des früheren Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß wegen Volksverhetzung zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 23-jährige Student hatte nach Ansicht des Gerichts im August 2000 ein Interview seines Vaters ins Internet gestellt, in dem dieser Verbrennungsöfen im Konzentrationslager Dachau leugnete. Sie seien nur von den Amerikanern gebaut worden, um Touristen zu erschrecken, hatte der Vater in dem Interview gesagt. Das Gericht erklärte am Donnerstag, der Angeklagte habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, weil er die Äußerung des Vaters veröffentlicht habe. Wolf Andreas Heß hatte in dem Prozess die Aussage verweigert. Sein mitangeklagter Vater war vor drei Monaten verstorben.

Der Anwalt des Heß-Enkels sagte, sein Mandant habe nur eine Dokumentation über seinen Großvater erstellen wollen. "Es ging ihm nicht um Volksverhetzung. Er hat im Geschichtsunterricht aufgepasst und weiß, dass es den Holocaust gegeben hat."

Der frühere Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß hatte am 17. August 1987 im Gefängnis der Allierten in Berlin-Spandau Selbstmord begangen. Er liegt seitdem im fränkischen Wunsiedel begraben. (reuters)