Brüssel/Wien - Die Umweltschutzorganisation Greenpeace
kritisierte am Freitag den Entwurf für eine Richtlinie zur
Umwelthaftung als "Freibrief der EU für die Industrie zur
Umweltverschmutzung". Die Organisation warf der EU vor, die
Richtlinie würde nur in einigen wenigen Fällen greifen, wie z. B. bei
durch Schuld oder Fahrlässigkeit verursachten Unfällen, wobei die
Beweislast bei den Behörden und nicht beim Verursacher liege. "Das
Verursacherprinzip und die Beweislastumkehr müssen unbedingt in
dieser Richtlinie enthalten sein, sonst geht sie zu Lasten der
Gesundheit der Menschen und der Umwelt", so Thomas Fertl von
Greenpeace Österreich in einer Aussendung. Umweltverschmutzung durch Emissionen oder Handlungen, die nach
geltendem Recht erlaubt sind bzw. für die eine behördliche
Genehmigung erteilt wurde, seien von der Umwelthaftung ausgenommen,
kritisierte Feltl. Umweltkatastrophen wie die Erika-Ölpest im
Dezember 1999 würden von der Richtlinie in Zukunft nicht betroffen
sein. Im Fall einer Umweltkatastrophe könne sich die Industrie aus
der Sicht der Ökologen auf die behördliche Zulassung berufen und so
leicht aus der Verantwortung stehlen. Genehmigungen würden meist von
den lokalen Behörden erteilt, und genau diese sollten auch gegen
Verschmutzer eingreifen. Das würde die Behörden in die unvertretbare
Situation bringen, dass sie im Falle eines Gerichtsverfahrens Kläger
und Beklagter gleichzeitig wären", kritisiert Fertl.
(APA)