Berlin. - Nach mehr als zwei Jahren erbitterter Diskussionen hat der Deutsche Bundestag nun ein neues Urhebervertragsrecht verabschiedet. Das Gesetz gewährt Autoren, freien Journalisten, Übersetzern und anderen Kreativen der Medienwirtschaft Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Verlage und freie Mitarbeiter müssen dafür nun Regelungen aushandeln, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Autoren werden außerdem stärker als bisher am Erfolg ihrer Werke beteiligt. Der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin eingebrachte Entwurf wurde mit Stimmen aus allen Fraktion beschlossen. Medien- und Autorenverbände begrüßten das Gesetz. Der von ihnen kritisierte Zwang zu einer Schlichtung bei Streitigkeiten war nach heftigen Protesten der Medienverbände in letzter Minute aus dem Entwurf gestrichen worden. Die tarifähnliche Tabelle greift jetzt nur, wenn beide Seiten zustimmen. Auch das anschließende Schlichtungsverfahren hat keine bindende Wirkung. Der Autor kann zwar mit seinem Anspruch vor Gericht gehen. Das Gericht muss sich aber in seiner Entscheidung nicht auf die brancheninternen Vereinbarungern stützen. "Bestseller-Paragraf" Auch der "Bestseller-Paragraf", der die Vergütung von Autoren bei unerwartetem Erfolg ihrer Werke regelt, wurde nach Vorstellungen der Verleger neu formuliert. Kreative, deren Werke höhere Erlöse erzielen als zunächst vermutet, können an die einzelnen Verwerter Nachforderungen stellen. Im ursprünglichen Entwurf musste der Erst- Verwerter für alle Nutzungen in der Verwertungskette gegenüber dem Autor haften und seine Ansprüche erst danach bei den Lizenznehmern anmelden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nannte die Bundestagsentscheidung einen "Sieg der Vernunft", die die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen berücksichtige. Die Rechts- und Planungssicherheit der Verlage bleibe gewährt, sagte der BDZV- Präsident Helmut Heinen. "Meilenstein in der Rechtsgeschichte Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) nannte das Gesetz einen "Meilenstein in der Rechtsgeschichte". Etwa "70 bis 80 Prozent unserer Vorstellungen sind realisiert", sagte der VS-Vorsitzende Fred Breinersdorfer. Unzufrieden sei er jedoch mit dem Passus, dass die Honorarrichtlinien nicht rechtsverbindlich sind, wenn eine Seite dem im Streitfall vorgesehenen Schlichterspruch nicht zustimmt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) geht von schwierigen Verhandlungen über angemessene Honorare aus. An vielen Zeitungen und Zeitschriften herrschten noch erhebliche Missstände, sagte DJV- Justiziar Benno Pöppelmann. Er rechne mit Verhandlungen bereits in diesem Jahr. Die Schere zwischen den Honoraren arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter und freier Journalisten bewege sich im zweistelligen Prozentbereich. (APA/dpa)