Eine US-Firma des Rechtsradikalen Gerhard Lauck muss die Rechte an den WWW-Adressen verfassungsschutz.de sowie bundesinnenministerium.com, .net und .org an die Bundesrepublik Deutschland abgeben. Ein Schlichter der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) entschied am Freitag in Genf, dass die Firma RJG Engineering Inc. kein legitimes Interesse an den Adressen vorweisen könne und sie missbraucht habe. Zwei der Adressen hatten zu einer Website einer von Lauck geleiteten Neonazi-Gruppe in den USA geführt. Die RJG Engineering Inc hat ihren Sitz im Bundesstaat Nebraska. (APA/Reuters)