Netzpolitik
US-Rechtsradikale müssen Netzadressen deutscher Behörden abgeben
Schlichter der Weltorganisation für Geistiges Eigentum entschied auf Missbrauch
Eine US-Firma des Rechtsradikalen Gerhard
Lauck muss die Rechte an den WWW-Adressen verfassungsschutz.de sowie
bundesinnenministerium.com, .net und .org an die Bundesrepublik
Deutschland abgeben. Ein Schlichter der Weltorganisation für
Geistiges Eigentum (WIPO) entschied am Freitag in Genf, dass die
Firma RJG Engineering Inc. kein legitimes Interesse an den Adressen
vorweisen könne und sie missbraucht habe. Zwei der Adressen hatten zu
einer Website einer von Lauck geleiteten Neonazi-Gruppe in den USA
geführt. Die RJG Engineering Inc hat ihren Sitz im Bundesstaat
Nebraska.
(APA/Reuters)