Wien - "An-, Um-, Abmeldung bitte am Bezirksamt erledigen." Den Satz werden Wiener Stadtpolizisten wohl in den kommenden Monaten sehr oft als Auskunft geben, wenn Bürger und Bürgerinnen wie bisher ihren Wohnsitz am Kommissariat melden wollen. Per 1. März dieses Jahres werden nämlich die Anmeldeformalitäten von den magistratischen Bezirksämtern übernommen.

Diese Änderung geht einher mit dem Aufbau eines zentralen Melderegisters im Innenministerium. Dort glaubt man, dass am besten in den Gemeinden und Städten die Meldedaten sämtlicher Einwohner dieses Landes à jour gehalten werden können.

Anmeldung überall

Egal, in welchem Bezirk jemand wohnt oder sich ansiedeln möchte - prinzipiell ist jedes Bezirksamt Anlaufstelle für Wohnsitzmeldungen. "Es braucht auch niemand mehr einen Meldezettel mit sich herumtragen", erklärt SP-Stadträtin Renate Brauner, dieser diene künftig nur mehr als "Antragsformular" für die Meldung, gelte aber nicht als Beleg dafür, wo man seinen Wohnsitz habe. Ist man einmal erfasst im Meldecomputer, können an jedem Bezirksamt die Daten der Österreicher und Österreicherinnen - wie betont wird: "von dazu Befugten" - abgefragt werden.

Datenabfrage

Als "befugt" gelten Mitarbeiter in Ämtern und Behörden. Dazu können Versicherungen und Banken beim Innenministerium Anträge stellen, um ebenfalls Daten über ihre Kunden abzufragen. Private dürfen dies nicht tun, betont Peter Kaser, Projektleiter in der Magistratsdirektion.

Schon als im Vorjahr die Pläne für die Erstellung eines zentralen Melderegisters bekannt gegeben worden waren, hatten Datenschützer vor missbräuchlichen Datenabfragen heftig gewarnt - der Abfrageskandal rund um den Polizeicomputer Ekis sei noch bestens in Erinnerung. DER STANDARD wollte daher wissen, wie solche Vorkommnisse verhindert werden können. Kaser und Brauner verweisen darauf, dass im Computersystem die Abfrage von Daten rückverfolgt werden könne - wer also wann wessen Daten erhoben hat. Ist es theoretisch möglich, einen Bekannten in einer Versicherung anzurufen und den zu bitten, er möge doch die Daten der Person X schnell mal abfragen? "So was kann man leider nie ausschließen", bedauert Kaser.

In den kommenden Wochen wird es zu den Neuerungen Informationen auf den Wienseiten im Internet und auf Plakaten geben, so Brauner. Die Öffnungszeiten der Bezirksämter würden verlängert, teilweise bis 18 Uhr. (aw/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.1.2002)