Karlsruhe - Kinder dürfen in Deutschland weiterhin keinen doppelten Nachnamen erhalten, wenn ihre Eltern unterschiedliche Familiennamen führen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch in Karlsruhe. Nach Auffassung der Richter verstößt die derzeit gültige Regelung weder gegen das Elternrecht noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Der Gesetzgeber habe mit der 1994 in Kraft getretenen Regelung die Entstehung langer Namensketten verhindern wollen; bei einer Zulassung von Doppelnamen würde das Problem deshalb nur auf die nächste Generation verlagert, hieß es zur Begründung.(APA)