Deutschland
Deutsches Verfassungsgericht lässt keine Doppelnamen für Kinder zu
Die Verhinderung von Namensketten ist rechtens
Karlsruhe - Kinder dürfen in Deutschland weiterhin
keinen doppelten Nachnamen erhalten, wenn ihre Eltern
unterschiedliche Familiennamen führen. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch in Karlsruhe. Nach
Auffassung der Richter verstößt die derzeit gültige Regelung weder
gegen das Elternrecht noch gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Der Gesetzgeber habe mit der 1994 in Kraft getretenen Regelung die
Entstehung langer Namensketten verhindern wollen; bei einer Zulassung
von Doppelnamen würde das Problem deshalb nur auf die nächste
Generation verlagert, hieß es zur Begründung.(APA)