International
Frist für Holocaustansprüche verlängert
Verwaltungskosten überstiegen bisher weit die Zahlungen an die Opfer
Washington - Die internationale Kommission zur
Abwicklung von Versicherungsansprüchen von Holocaust-Opfern hat die
Frist für Anträge verlängert. Sie können noch bis zum 30. September
dieses Jahres statt nur bis zum 15. Februar gestellt werden, teilte
die Kommission am Mittwoch in Washington mit. Die Verlängerung ist
nach Angaben des Kommissions-Vorsitzenden und früheren
US-Außenministers Lawrence Eagleburger nötig gewesen, um weitere
Namen möglicher Antragsteller auf der Website zu veröffentlichen.
40 Millionen Dollar Verwaltungskosten - Erst 15 Millionen Dollar an Opfer bezahlt
Eagleburger war kürzlich vorübergehend zurückgetreten, weil die
Versicherer sein Finanzmanagement kritisiert hatten. Die Kommission
hat nach Medienberichten bisher nur 15 Millionen Dollar (17,4
Millionen Euro) an die Opfer ausgezahlt, aber 40 Millionen Dollar an
Verwaltungskosten gehabt. Das meiste Geld sei für die
Benachrichtigung möglicher Anspruchsberechtigter ausgegeben worden,
sagte Eagleburger der "New York Times". Er habe seinen Rücktritt
zurückgenommen, nachdem die Versicherer eine bessere Zusammenarbeit
zugesichert hätten.
79.000 Ansprüche
Die Kommission soll über rund 79.000 Ansprüche von
Holocaust-Opfern entscheiden, die vor oder während des Zweiten
Weltkriegs Policen abgeschlossen hatten, die nie ausgezahlt wurden.
In der Kommission arbeiten jüdische Organisationen mit der deutschen
Allianz, der französischen Axa, der Schweizer Winterthur, der
Zürich-Versicherung und der italienischen Generali zusammen. Die
Opfer sollen aus der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft"
der deutschen Bundesregierung und deutscher Unternehmen entschädigt
werden. In der mit 5,1 Milliarden Euro dotierten Stiftung sind etwas
mehr als 100 Millionen Euro (195,6 Millionen Mark) für die Ansprüche
reserviert. (APA)