Wien - Etappensieg für Konsumentenschützer: Das Handelsgericht Wien hat dem im Auftrag von Justizminister Dieter Böhmdorfer klagenden Verein für Konsumentenschutz (VKI) gegen die P.S.K. und die Raiffeisenlandesbank NÖ im Streit um überhöhte Kreditzinsen Recht gegeben. Die von den beiden Instituten verwendeten Aufrundungsregelungen bei Zinsleitklauseln in Kreditverträgen sind "sittenwidrig".
Außerdem wurde den beiden Banken verboten, diese Bestimmungen für Neuverträge zu verwenden. Wie VKI-Chef, Peter Kolba, auf Anfrage des STANDARD ausführt, hebe sich dieses Urteil von den in der Vergangenheit bereits erstritten vor allem dadurch ab, dass "diese Banken damit verpflichtet werden, generell allen ihren Kreditkunden, die seit 1997 Geld aufgenommen haben, zu viel verrechnete Zinsen zurückzurechnen bzw. zu zahlen.
Tun sie dies nicht eigenständig, genüge "ein Exekutionsantrag." Stellt sich die Bank wiederholt stur, würden ihr Strafen bis zu einer Mio. S drohen.
Der VKI hat schon in den letzten Jahren x-fach Zinssatz-Klagen geführt und auch gewonnen. Außerdem führt man gegen die BAWAG derzeit einen Musterprozess im Zusammenhang mit 180 strittigen Kreditfällen. Bis jetzt konnten die Banken aber nur dazu bewogen werden, dem individuellen Kläger das zu viel kassierte Geld zurückzu-erstatten.