Wirtschaftsprüfer kommen immer öfter ins Gerede. Nicht nur in den USA, wo die Mega-Pleite des amerikanischen Energiehandelshauses Enron den Ruf von Arthur Andersen schwerstens beschädigt hat. Immerhin war Arthur Andersen über Jahre hindurch entweder nicht in der Lage, die Bilanztricks des Enron-Managements zu durchschauen, was an der Qualität der Prüfer schwere Zweifel aufkommen ließe. Oder die nicht gerade billigen Andersen-Leute drückten bewusst alle Augen zu, um sich den lukrativen Auftrag nicht zu vermasseln.Auch in Österreich mehren sich die Fälle, wo Wirtschaftsprüfer ins Zwielicht geraten. Waren es früher eher kleinere Unternehmen und kleinere Kanzleien, die in Pleiten involviert waren, finden sich in letzter Zeit auf beiden Seiten zunehmend bekannte Namen, die für Aufregung sorgen, wie zum Beispiel Bank Burgenland, General Partners, Yline oder RHI beziehungsweise Ernst & Young, Deloitte-&-Touche oder Coopers & Lybrand. Obwohl es im Gefolge des Konkurses der BHI (Bank für Handel und Industrie) ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes gibt, das den Abschlussprüfer in die Pflicht nimmt, betreiben die Wirtschaftstreuhänder aufgrund der geltenden Gesetzeslage ihr florierendes Geschäft mit relativ geringem Risiko. Denn im Vergleich zum Schaden, den ein falscher Bestätigungsvermerk anrichten kann (Beträge von mehreren Hundert Millionen Euro sind da leider keine Seltenheit), ist die finanzielle Haftung der Wirtschaftsprüfer eng begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit mit zwei Millionen Euro (bzw. vier Millionen bei börsennotierten Gesellschaften), bei grober Fahrlässigkeit gilt der fünffache Betrag. Da jedoch die Wirtschaftsprüfer zur Abdeckung des Risikos eine Versicherung abschließen, deren Kosten natürlich auf die Klienten überwälzt werden, ist im Schadensfall keine direkte Betroffenheit spürbar. Kein Wunder also, dass die Angst, bei Fehlern zur Verantwortung gezogen zu werden, kein taugliches Druckmittel zu besonderer Sorgfalt ist. Auch wenn der Weg eines Treuhänders mit (bilanziellen) Leichen gepflastert ist, wie etwa jener des Rieger-Bank-Prüfers, dem sogar ein Sonderprüfungsbericht des Rechnungshofes hochoffiziell mangelnde Sorgfalt attestiert, kann er weiter sein Geschäft betreiben. Man gewinnt sogar den Eindruck, dass die schwarzen Schafe der Zunft gerade deshalb immer wieder Mandate bekommen, weil Vorstand und/oder Aufsichtsrat wissen und wollen, dass es beim Erteilen des Bestätigungsvermerkes keine Schwierigkeiten geben wird. Um diesen Missstand zu bekämpfen genügt es nicht, nur den Haftungsrahmen zu erhöhen. Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden. Wirtschaftstreuhänder, die ihrer Berufung nicht gerecht werden können oder wollen, müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Dies wäre in erster Linie Angelegenheit das Parlament bzw. der Justizminister, indem sie die einschlägigen Gesetze entsprechend verschärfen. Sollte dies aus politischen Gründen nicht erwünscht sein, wäre jedoch zu erwarten, dass die Kammer der Wirtschaftstreuhänder von sich aus aktiv wird und für mehr Ordnung in den eigenen Reihen sorgt. Leider ist es derzeit so, dass das Disziplinarrecht vor allem formale Verstöße sanktioniert (wie etwa das unbefugte Betreiben einer Zweigstelle, die Beschäftigung von Nichtberufsberechtigten oder die Verletzung von Meldepflichten). Außerdem sind die angedrohten Strafen lächerlich gering. Wer nicht ohnedies mit einer Verwarnung davonkommt, muss im schlimmsten Fall mit einer Strafe von 14.500 Euro rechnen. Im Vergleich zu den Honoraren, die in dieser Branche fließen, ist das geradezu ein Bettel. (Der Standard, Printausgabe, 01.02.02)