Wirtschaft
Oberste Schützenhilfe für Anleger
Höchstgericht nimmt Wirtschaftsprüfer gegenüber Dritten in die Pflicht - Präzedenzfall zu Gunsten der Privatanleger
Wien - Es ist ein Meilenstein für den Anlegerschutz in Österreich. Erstmals hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: Wirtschaftsprüfer müssen nicht nur gegenüber dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten haften. Damit hat der OGH die Rechtsansicht der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) bestätigt. Sie hatten einen Musterprozess für einen Anleger, Herrn P., in der Causa Riegerbank-Anleihe geführt. Diese wurde von der Diskontbank im April 1998 wenige Monate vor der Eröffnung des Konkursverfahrens gegen die Riegerbank begeben. Der Anleger hatte die Anleihen für 360.000 S (26.162 Euro) mit Aussicht auf eine jährliche Rendite von 7,5 Prozent gezeichnet. Herr P. verlor sein Geld ebenso wie unzählige andere Anleger. Insgesamt wurden Anleihen von 175 Mio. S verkauft. "Nun stellt sich heraus", so der AKNÖ-Anwalt Adalbert Laimer, dass "der Prüfbericht der Riegerbank verschuldeterweise falsch war."
Hintergrund
Zum Hintergrund: Die Riegerbank hatte in ihrer Bilanz 1997 ein Guthaben bei den Banken von 319 Mio. S ausgewiesen, das tatsächlich nicht vorhanden war. Also habe die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schuster &Türke&Grotschar nur die Kopien der Bank übernommen und diese nicht hinterfragt, sagte Laimer. Der OGH sagt nun: Besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Bilanzabdruck und Kaufentscheid des Anlegers, kann der Wirtschaftsprüfer zur Haftung herangezogen werden.
Diese Haftung reicht bis zu fünf Mio. S, da sie noch ins alte Gesetz fällt. Mit 1. Jänner 2002 wurde der Haftungsrahmen je nach Grad der Fahrlässigkeit bis auf 20 Mio. Euro ausgeweitet. "Da bleibt bei Insolvenz des Emittenten zumindest ein zahlungsfähiger ,Haftungspartner' übrig", so die Arbeiterkammer.
Böhmdorfer begrüßt Entscheid
Auch der zuständige Minister, Dieter Böhmdorfer, begrüßte den OGH-Entscheid. Erleichtert zeigte sich auch Bettina Knötzl von der Kanzlei Wolf, Theiss & Partner, die Geschädigte und Wirtschaftsprüfer vertritt: "Das Urteil ist spektakulär. Es ist gut für die Wirtschaftsprüfer, da es eine Haftungsbegrenzung gegenüber Dritten gibt.
Für die Anleger ist das Urteil positiv, es geht weiter, als ich erwartet hätte. Denn das Urteil sagt, die Haftung gegenüber Dritten gilt quasi gegenüber jedem Gläubiger." (este, DER STANDARD, Printausgabe 2.2.2002)