Für die vielen Streitereien um die Internet-Domains ".at" soll es bald ein neues Schlichtungsverfahren geben. Im Rahmen der Konferenz "Internet Governance 2002" in Salzburg präsentierte der österreichische Domain-Beirat sein Streitschlichtungsmodell erstmals der Öffentlichkeit. Die Konsultationsphase läuft bis 31. März 2002, im Herbst 2002 soll das Schiedsgericht bereits die ersten Streitfälle behandeln, wie es in einer Aussendung heißt.Neues Neu ist, dass das Schiedsgericht neben der Löschung auch die Übertragung der Domain beschließen kann. Bei ordentlichen Gerichtsverfahren ist dies in der Regel nicht möglich, da ein Urteil nur auf Unterlassung - sprich Löschung der Domain - lauten kann. Die Domain ist somit nach dem Prinzip "first come - first served" wieder für jeden zur Registrierung frei, und es ist daher nicht garantiert, dass der Kläger die Domain auch wirklich erhält. Lehren aus der Vergangenheit "Ein Fall wie fpo.at, in dem ein Dritter dem Kläger nach der gerichtlich angeordneten Löschung bei der Registrierung zuvor gekommen ist, sollte somit der Vergangenheit angehören", so Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at . Das Streitschlichtungsmodell basiert auf der österreichischen Zivilprozessordnung und gilt für die Domains ".at", ".co.at" und ".or.at". In einer Testphase ist die freiwillige Anerkenntnis des Schiedsgerichts durch beide Parteien vorgesehen. Als Schiedsrichter fungieren unabhängige Internet-Juristen, die bei Bedarf von technischen und kaufmännischen Experten unterstützt werden. Sobald der Schiedsspruch rechtskräftig ist, wird dieser von der Registrierungsstelle nic.at umgesetzt. Billiger Michael Haberler, Vorstand der Internet Privatstiftung Austria, beschreibt die Vorteile des Schiedsgerichts folgendermaßen: "Rechtsstreitigkeiten durch mehrere Instanzen sind oft teuer und langwierig - obwohl gerade bei einer Domain jeder Tag der Nutzung zählen kann. Wir haben ein kostengünstiges Verfahren entworfen, bei dem innerhalb von maximal 3 Monaten ein Schiedsspruch gefällt wird." Neues Wesentlich für die Akzeptanz des Verfahrens ist die Einbindung und der Konsens der Internet-Community, wie Haberler betont: "Wir stellen daher unseren Vorschlag hiermit öffentlich zur Diskussion und laden zu Vorschlägen und Kritik ein." Dazu wird ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt, das bis 31. März 2002 unter http://www.nic.at/streitschlichtung läuft. (APA)