Netzpolitik
Schlichtungsmodell für Streit um ".at"-Domains
Bei der "Internet Governance 2002" in Salzburg präsentiert
Für die vielen Streitereien um die
Internet-Domains ".at" soll es bald ein neues Schlichtungsverfahren
geben. Im Rahmen der Konferenz "Internet Governance 2002" in Salzburg
präsentierte der österreichische Domain-Beirat sein
Streitschlichtungsmodell erstmals der Öffentlichkeit. Die
Konsultationsphase läuft bis 31. März 2002, im Herbst 2002 soll das
Schiedsgericht bereits die ersten Streitfälle behandeln, wie es in
einer Aussendung heißt.Neues
Neu ist, dass das Schiedsgericht neben der Löschung auch die
Übertragung der Domain beschließen kann. Bei ordentlichen
Gerichtsverfahren ist dies in der Regel nicht möglich, da ein Urteil
nur auf Unterlassung - sprich Löschung der Domain - lauten kann. Die
Domain ist somit nach dem Prinzip "first come - first served" wieder
für jeden zur Registrierung frei, und es ist daher nicht garantiert,
dass der Kläger die Domain auch wirklich erhält.
Lehren aus der Vergangenheit
"Ein Fall wie fpo.at, in dem ein Dritter dem Kläger nach der
gerichtlich angeordneten Löschung bei der Registrierung zuvor
gekommen ist, sollte somit der Vergangenheit angehören", so Richard
Wein, Geschäftsführer der
nic.at
. Das Streitschlichtungsmodell
basiert auf der österreichischen Zivilprozessordnung und gilt für die
Domains ".at", ".co.at" und ".or.at". In einer Testphase ist die
freiwillige Anerkenntnis des Schiedsgerichts durch beide Parteien
vorgesehen. Als Schiedsrichter fungieren unabhängige
Internet-Juristen, die bei Bedarf von technischen und kaufmännischen
Experten unterstützt werden. Sobald der Schiedsspruch rechtskräftig
ist, wird dieser von der Registrierungsstelle nic.at umgesetzt.
Billiger
Michael Haberler, Vorstand der Internet Privatstiftung Austria,
beschreibt die Vorteile des Schiedsgerichts folgendermaßen:
"Rechtsstreitigkeiten durch mehrere Instanzen sind oft teuer und
langwierig - obwohl gerade bei einer Domain jeder Tag der Nutzung
zählen kann. Wir haben ein kostengünstiges Verfahren entworfen, bei
dem innerhalb von maximal 3 Monaten ein Schiedsspruch gefällt wird."
Neues
Wesentlich für die Akzeptanz des Verfahrens ist die Einbindung
und der Konsens der Internet-Community, wie Haberler betont: "Wir
stellen daher unseren Vorschlag hiermit öffentlich zur Diskussion und
laden zu Vorschlägen und Kritik ein." Dazu wird ein öffentliches
Konsultationsverfahren durchgeführt, das bis 31. März 2002 unter
http://www.nic.at/streitschlichtung
läuft. (APA)