Wien - Ende nie im Zinsenstreit: Die P.S.K. will sich einem aufsehenerregenden Urteil des Handelsgerichtes Wien nicht kampflos beugen. "Wir gehen in Berufung", kündigt Dieter Pietschmann, Sprecher von Bawag/P.S.K. nun im Gespräch mit dem Standard an. Die Richter hatten die P.S.K. und die Raiffeisen Landesbank NÖ im Zusammenhang mit - seit 1997 aufgenommen - Krediten zur generellen Rückrechnung bzw. -zahlung von zu viel kassierten Zinsen verpflichtet. Wie exklusiv berichtet, hatten die Richter die verwendete Aufrundungsregelungen bei Zinsgleitklauseln als "sittenwidrig" bezeichnet. Durch die praktizierte Zinsaufrundung auf jeweils volle Achtelprozentpunkte sei "jede Zinssatzerhöhung um 1/16 Prozent zu hoch, jede Zinssenkung aber um durchschnittlich 1/16 Prozent zu niedrig", heißt es im der Urteil. Der P.S.K.-Konter: "Unser Haus hat die Zinsgleitklausel immer ordnungsgemäß abgerechnet." Orientierungshilfe Interessant ist das Urteil aber nicht nur für die aktuell involvierten Banken. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat auch die Bank Austria (BA) aus dem gleichen Titel geklagt. VKI-Chefjurist Peter Kolba ist deshalb von dem aktuellen Urteil "als Orientierungshilfe" für noch laufende Verfahren überzeugt. Optimistisch zeigt er sich aber auch im Zusammenhang mit einer Sammelklage für über 180 Bawag-Kreditnehmer (Streitwert: acht Mio. S), die vor der Einführung der Klausel 1997 Geld geliehen haben und um unpräzise Zinsberechnungen streiten. (Monika Bachhofer, Der Standard, Printausgabe 2.2.2002)