Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer jubeln: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Freitag ihre Rechtsmeinung bestätigt, wonach Wirtschaftsprüfer nicht nur gegenüber ihrem Auftraggeber, sondern auch gegenüber Dritten - konkret: dessen Gläubiger - haften. Die Konsequenzen aus diesem Urteil, das die Arbeiterkämmerer als "richtungsweisend und sensationell" bezeichnen, weisen tatsächlich in eine ganz bestimmte Richtung: Weil sich dadurch der Kreis der möglichen Kläger erweitert, werden die Kosten für eine Wirtschaftsprüfung in Zukunft erheblich ansteigen. Und auch das Risiko der Wirtschaftsprüfer wird größer. Denn mit der Erhöhung des Haftungsrahmen zu Beginn dieses Jahres von fünf Millionen Schilling auf zwei bis 20 Millionen Euro (27,5 bis 275 Millionen Schilling) werden sich viele kleinere und mittlere Wirtschaftsprüfungsfirmen eine Versicherung zur Abdeckung dieses Risikos nicht mehr leisten können. Als Sieger können sich die Arbeiterkämmerer trotzdem nicht fühlen. Der Musterprozess, der dieses oberstgerichtliche Urteil auslöste, wird dem Geschädigten aus der Pleite der Riegerbank, für den sie diesen Prozess geführt haben, materiell wenig bis nichts bringen. Der Geschädigte hat Riegerbank-Anleihestücke für 360.000 Schilling gezeichnet. Da insgesamt Riegerbank-Anleihen für 175 Millionen Schilling am Markt waren und die Haftung des Wirtschaftsprüfers damals mit fünf Millionen begrenzt war, wird er - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil dieses Betrages wiedersehen. Denn dass die neuen Haftungsgrenzen rückwirkend zur Anwendung kommen, was die Position der Anleihegläubiger erheblich verbessern würde, nimmt kein Rechtskundiger an. (DER STANDARD, Printausgabe 2.2.2002)