Vergangenen Herbst wurde das Architekturverfahren bezüglich Umbau des Kleinen Festspielhauses in Salzburg entschieden. Das Haus soll bis 2005 um insgesamt knapp 30 Millionen Euro umgebaut werden. Je 5,5 Millionen kommen von Stadt und Land, 9,4 schießt der Bund zu, die restlichen 9,6 sollen über Sponsoren aufgetrieben werden. Der Entwurf von Hermann & Valentiny und Wimmer Zaic Architekten wurde erstgereiht und zur Ausführung empfohlen. Wie DER STANDARD berichtete, beantragte der mit seinem Projekt zweitgereihte Wilhelm Holzbauer nach der offiziellen Beauftragung der Erstgereihten durch den Salzburger Festspielfonds beim Bundesvergabeamt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen die Juryentscheidung.Da die Frist mit 26. Jänner abgelaufen wäre, erwirkte Holzbauers Rechtsanwalt Stephan Heid nun eine Fristverlängerung. Zitat aus dem Bescheid des Amtes vom 25. 1.: "Dem Auftraggeber wird das Aussetzen der Zuschlagserteilung aufgetragen. (...) Diese einstweilige Verfügung gilt für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens über den Antrag auf Nichtigerklärung vom 26. November 2001, längstens jedoch bis zum 11. März 2002." Die Verhandlung zur Causa findet am 1. März statt. Laut Sachbearbeiter Alexander Latzenhofer in der Geschäftsführung des Bundesvergabeamtes "kann die Entscheidung aufgehoben und für nichtig erklärt werden, wenn man zur Ansicht kommt, dass sie rechtswidrig sei, ansonsten werden die Anträge abgewiesen. Das Verfahren selbst als nichtig zu erklären wurde nicht beantragt." Holzbauer hat zugleich für den Fall des Abweisens einen Eventualantrag eingebracht, dass, so Latzenhofer "niemand den Zuschlag bekommen und das Verfahren neu durchgeführt werden soll". Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden sieht aufgrund der Querelen und der sich dadurch ergebenden Bauverzögerung nun die Festspielsaison im Mozartjahr 2006 gefährdet. Er versteht die Vorgangsweise des Wiener Architekten nicht: "Wenn wir jetzt nicht endlich zu einer Entscheidung kommen, sind sowohl die Festspiele als auch die Stadt und das Land Salzburg massiv geschädigt. Es war klar, dass wir dieses Projekt nicht frei vergeben. Wir haben also ein korrektes Verfahren ausgeschrieben und den Siegern den Zuschlag erteilt, was Wilhelm Holzbauer dazu bewogen hat, das Verfahren nun anzufechten. Er muss wissen, dass damit die Festspiele, die Stadt und das Land Salzburg massiv geschädigt werden." Auch Landesbaudirektor Alfred Denk gibt zu bedenken, dass es im Moment "offenbar Mode" sei, "als Unterlegener Einspruch zu erheben". Er meint: "Diese Pattstellung ist äußerst unangenehm, wir müssen das Haus so rasch wie möglich umbauen." Das Gemunkel, Holzbauer habe als Salzburger und als Festspielkuratoriums- und Direktoriumsintimus die gefühlstechnisch besseren Karten in der Hand, weist er entschieden zurück: "Das ist alles Unsinn, wäre dem so, hätte Holzbauer den Auftrag längst gekriegt." Obwohl bis dato weder Juryprotokoll noch Planungsunterlagen veröffentlicht wurden, ist Wilhelm Holzbauer über die Entwürfe seiner Kollegen im Gegensatz zu den anderen Wettbewerbsteilnehmern des EU-weit ausgeschriebenen Verfahrens offenbar gut informiert. Das geht zumindest aus den juristischen Anträgen sowie aus einer aktuellen Presseaussendung hervor, die mit vermeintlichen Schwächen und Verstößen gegen Denkmalschutz und Ausschreibung seitens des Siegerprojektes argumentiert. Für Robert Wimmer ist das ein klarer Verstoß gegen die Regeln und ein illegitimer Wettbewerbsvorteil für den Kollegen: "Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, Unterlagen nicht weiterzugeben, doch offenbar ist das erfolgt. Holzbauer hat offensichtlich Unterstützung auf höchster Ebene." Auch Franz Valentiny wird langsam ärgerlich: "Wir werden uns dieses Projekt auf keinen Fall aus der Hand nehmen lassen und all jene mit allen rechtlichen Mitteln attackieren, die uns in diese Position manövriert haben. Wenn es sein muss, werden wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen." Laut Christof Bamberger, dem Anwalt der zum Planungsstopp gezwungenen Architekten, könnte sich das Verfahren tatsächlich noch gehörig in die Länge ziehen. Holzbauers Anwalt Stephan Heid war nach Rücksprache mit seinem Mandanten dem STANDARD gegenüber zu einer über die Presseaussendung hinausgehenden Erklärung nicht bereit.