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apa/eggenberger
Salzburg - Dem Finanzminister entgehen Jahr für Jahr Unsummen an Strafgeldern durch Autoraser. In Salzburg wurden jetzt 2700 Anzeigen ausgewertet, die in Urstein (Gemeinde Puch) auf der Tauernautobahn erstattet worden waren. Nur 22 Prozent aller Schnellfahrer sind demnach Inländer und können auch strafrechtlich verfolgt werden. Mehr als drei Viertel aller vom Radar ertappten Autofahrer entkommen so einer Strafe. 15 Prozent der "erwischten" ausländischen Lenker waren um mehr als 40 km/h zu schnell, was einem Inländer 72,7 Euro oder 1000 Schilling kosten würde. Kann der "Täter" nicht sofort bezahlen, kostet die Angelegenheit über den Behördenweg sogar 182 Euro oder 2500 Schilling. Neun Prozent der Raser waren um mehr als 50 km/h zu schnell, drei Prozent sogar um mehr als 60 Stundenkilometer. Erlaubt sind laut Autobahngendarmerie Anif die auf Autobahnen üblichen 130. Tricks für Deutsche Von den Ausländern, die in Österreich "geblitzt" werden, können ohnehin nur deutsche Lenker zur Kasse gebeten werden, da mit unserem Nachbarland ein Rechtshilfeabkommen besteht. Aber auch für deutsche Verkehrssünder gibt es einfache Tricks, um der österreichischen Radarstrafe zu entgehen, denn anders als in Österreich sind in Deutschland Besitzer eines Fahrzeugs nicht dazu verpflichtet, anzugeben, wer den Wagen tatsächlich gelenkt hat. Sie ersparen sich so das fällige Bußgeld. Um den wirklichen Übeltäter zu ermitteln, schlug deshalb die SPÖ im Salzburger Landtag vor, der Bund solle die Radarkontrolle so umstellen, dass der Lenker auf den Radar-Bildern erkennbar ist und so belangt werden kann. Friedrich Schmidhuber, Leiter der Salzburger Gendarmerie-Verkehrsabteilung, hält dies für unnötig. Wichtiger wäre es, die Auskunftspflicht der Autobesitzer in den anderen Ländern sowie den Informationsaustausch zu verbessern, so Schmidhuber. (sat, Der Standard, Printausgabe, 05.02.02)