Eisenstadt - Es hat sich seit Monaten abgezeichnet, nun ist es so gut wie fix: Die von der FPÖ Burgenland mit großem Aufwand gestartete Initiative zur Abhaltung einer Volksbefragung über die EU-Erweiterung wird ad acta gelegt. Es sei extrem unwahrscheinlich, dass die Volksbefragung in der geplanten Form stattfindet, bestätigte FPÖ-Parteisekretär Norbert Hofer am Dienstag. Als Grund für das Scheitern nennt er das Verfahren zur Bestätigung der 10.000 Unterschriften, die zur Einleitung der Volksbefragung notwendig sind - eine "mission impossible", wie er meint. Verfassungsdienst: Gemeinden dürfen Unterschriften nicht en bloc bestätigen Viele Gemeinden verweigerten die Bestätigung der von der FPÖ vorgelegten Sammellisten. Bestärkt wurden sie dabei - so Hofer - durch den Verfassungsdienst des Landes, der die Ansicht vertrat, dass die Gemeinden die Unterschriften nicht en bloc bestätigen dürfen. Jeder, der eine Unterstützungsunterschrift geleistet habe, müsse eine Bestätigung der Gemeinde einholen, dass er in der Wählerevidenz aufscheint. Schweitzer: "Demokratiefeindlich" FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer nennt die ganze Geschichte "demokratiefeindlich". Hier sei eine Hürde aufgebaut worden, die nicht übersprungen werden könne. "Wenn man das alles weiß, muss man zum Schluss kommen, dass man hier ganz bewusst eine praxisferne Auslegung getroffen hat, offensichtlich mit einkalkulierend, dass es damit nie mehr eine Volksbefragung im Burgenland geben kann", ärgert sich der freiheitliche Generalsekretär, ein Südburgenländer. Klub überlegt Nun überlegt die FPÖ Burgenland, ob sie nicht im Landtag einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung einbringen und dabei 10.000 Unterschriften vorlegen soll. "Eine Entscheidung, die der Klub treffen wird", so Parteisekretär Hofer. Von vorn herein unzulässig Gestartet hat die Landes-FPÖ ihre Initiative, die letztlich auf die Abhaltung einer österreichweiten Volksabstimmung über die EU-Erweiterung abgezielt hat, im Landtagswahlkampf 2000 mit einem Sonderparteitag. Das Vorhaben stand aber von Anfang an unter keinem guten Stern. Die Sammlung der Unterschriften dauerte länger als geplant, außerdem erklärten Verfassungsexperten, dass eine derartige Volksbefragung rechtlich nicht zulässig sei. Eine Volksbefragung im Burgenland könne sich nur auf grundsätzliche Angelegenheiten der Landesvollziehung beziehen. (APA)