Inland
FP-Burgenland bläst EU-Erweiterungs- Referendum ab
Von Verfassungsexperten heftig kritisiertes Vorhaben wird ad acta gelegt
Eisenstadt - Es hat sich seit Monaten abgezeichnet, nun ist
es so gut wie fix: Die von der FPÖ Burgenland mit großem Aufwand
gestartete Initiative zur Abhaltung einer Volksbefragung über die
EU-Erweiterung wird ad acta gelegt. Es sei extrem unwahrscheinlich,
dass die Volksbefragung in der geplanten Form stattfindet, bestätigte
FPÖ-Parteisekretär Norbert Hofer am Dienstag. Als Grund für das
Scheitern nennt er das Verfahren zur Bestätigung der 10.000
Unterschriften, die zur Einleitung der Volksbefragung notwendig sind
- eine "mission impossible", wie er meint. Verfassungsdienst: Gemeinden dürfen Unterschriften nicht en bloc bestätigen
Viele Gemeinden verweigerten die Bestätigung der von der FPÖ
vorgelegten Sammellisten. Bestärkt wurden sie dabei - so Hofer -
durch den Verfassungsdienst des Landes, der die Ansicht vertrat, dass
die Gemeinden die Unterschriften nicht en bloc bestätigen dürfen.
Jeder, der eine Unterstützungsunterschrift geleistet habe, müsse eine
Bestätigung der Gemeinde einholen, dass er in der Wählerevidenz
aufscheint.
Schweitzer: "Demokratiefeindlich"
FPÖ-Generalsekretär Karl Schweitzer nennt die ganze Geschichte
"demokratiefeindlich". Hier sei eine Hürde aufgebaut worden, die
nicht übersprungen werden könne. "Wenn man das alles weiß, muss man
zum Schluss kommen, dass man hier ganz bewusst eine praxisferne
Auslegung getroffen hat, offensichtlich mit einkalkulierend, dass es
damit nie mehr eine Volksbefragung im Burgenland geben kann", ärgert
sich der freiheitliche Generalsekretär, ein Südburgenländer.
Klub überlegt
Nun überlegt die FPÖ Burgenland, ob sie nicht im Landtag einen
Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung einbringen und dabei
10.000 Unterschriften vorlegen soll. "Eine Entscheidung, die der Klub
treffen wird", so Parteisekretär Hofer.
Von vorn herein unzulässig
Gestartet hat die Landes-FPÖ ihre Initiative, die letztlich auf
die Abhaltung einer österreichweiten Volksabstimmung über die
EU-Erweiterung abgezielt hat, im Landtagswahlkampf 2000 mit einem
Sonderparteitag. Das Vorhaben stand aber von Anfang an unter keinem
guten Stern. Die Sammlung der Unterschriften dauerte länger als
geplant, außerdem erklärten Verfassungsexperten, dass eine derartige
Volksbefragung rechtlich nicht zulässig sei. Eine Volksbefragung im
Burgenland könne sich nur auf grundsätzliche Angelegenheiten der
Landesvollziehung beziehen. (APA)