Inland
Ambulanzgebühr: Boykott-Aufruf von Salzburgs SP-Chefin Burgstaller
Staatssekretariat warnt vor Gesetzesbruch
Salzburg - Die Ambulanzgebühr soll vorerst nicht bezahlt
werden. Dazu hat Salzburgs Gesundheitsreferentin LHStv. Gabi
Burgstaller (S) am Dienstag aufgerufen. Rund um die Gebühr sei kein
Ende des Chaos in Sicht. Hunderte Anrufer würden sich seit Tagen
beschweren, so Burgstaller in einer Aussendung. Unklarheit herrsche
vor allem, weil viele Patienten nicht wüssten, ob sie von der Gebühr
befreit sind oder nicht. Derzeit prüft ja der Verfassungsgerichtshof, ob das Bundesgesetz
über die Einführung der Ambulanzgebühr verfassungskonform ist. "Mit
einem Entscheid ist voraussichtlich noch vor dem Sommer zu rechnen.
Bis dahin ist es klüger, die Gebühr einmal nicht zu zahlen, weil die
Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die Ambulanzgebühr aus Gründen
der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wieder aufgehoben wird", so
die Gesundheitsreferentin.
"Die Gebietskrankenkasse sieht sich mit einer Fülle von
Einsprüchen konfrontiert. Zum Teil werden die Vorschreibungen auf
Grund falscher Informationen an die Patienten ausgeschickt",
argumentierte Burgstaller. Sie rät deshalb den Patienten, den
Erlagschein nicht einzuzahlen und auf einen Bescheid der
Gebietskrankenkasse zu warten. Dieser könne dann beeinsprucht werden,
ohne dass Verzugszinsen verrechnet werden.
Staatssekretariat warnt vor Gesetzesbruch
Der Aufruf von Burgstaller, die Ambulanzgebühr vorerst nicht zu bezahlen, sei "ein
klarer Aufruf zum Gesetzesbruch", reagierte das Staatssekretariat für
Gesundheit. Burgstaller sei somit persönlich verantwortlich, wenn
durch ihren Boykottaufruf die Patientinnen und Patienten den
Zahlungsvorschreibungen nicht nachkommen und ihnen durch
Verzugszinsen höhere Kosten entstehen.
Das Verhalten der Salzburger SP-Chefin beweise wenig
Verantwortungsgefühl gegenüber den kranken Menschen, die sie mit
falschen Tipps völlig verunsichere, so das Staatssekretariat.
Vermutlich sei Burgstaller aus rein parteipolitischen Gründen daran
interessiert, dass der Ambulanzbeitrag nicht wie vom Gesetz
vorgeschrieben umgesetzt werden könne. Sie hätte schon längst auf
Landesebene eine Initiative zur Schaffung von Begleitgesetzen starten
können, was die klare und transparente Umsetzung des
"Behandlungsbeitrages Ambulanz" bedeutend erleichtert hätte.
Wie berichtet, hat heute, Dienstag, Burgstaller empfohlen, die
Ambulanzgebühr vorerst nicht zu bezahlen. Zunächst solle die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abgewartet werden, ob das
entsprechende Gesetz überhaupt verfassungskonform sei. (APA)