Salzburg - Die Ambulanzgebühr soll vorerst nicht bezahlt werden. Dazu hat Salzburgs Gesundheitsreferentin LHStv. Gabi Burgstaller (S) am Dienstag aufgerufen. Rund um die Gebühr sei kein Ende des Chaos in Sicht. Hunderte Anrufer würden sich seit Tagen beschweren, so Burgstaller in einer Aussendung. Unklarheit herrsche vor allem, weil viele Patienten nicht wüssten, ob sie von der Gebühr befreit sind oder nicht. Derzeit prüft ja der Verfassungsgerichtshof, ob das Bundesgesetz über die Einführung der Ambulanzgebühr verfassungskonform ist. "Mit einem Entscheid ist voraussichtlich noch vor dem Sommer zu rechnen. Bis dahin ist es klüger, die Gebühr einmal nicht zu zahlen, weil die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die Ambulanzgebühr aus Gründen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wieder aufgehoben wird", so die Gesundheitsreferentin. "Die Gebietskrankenkasse sieht sich mit einer Fülle von Einsprüchen konfrontiert. Zum Teil werden die Vorschreibungen auf Grund falscher Informationen an die Patienten ausgeschickt", argumentierte Burgstaller. Sie rät deshalb den Patienten, den Erlagschein nicht einzuzahlen und auf einen Bescheid der Gebietskrankenkasse zu warten. Dieser könne dann beeinsprucht werden, ohne dass Verzugszinsen verrechnet werden. Staatssekretariat warnt vor Gesetzesbruch Der Aufruf von Burgstaller, die Ambulanzgebühr vorerst nicht zu bezahlen, sei "ein klarer Aufruf zum Gesetzesbruch", reagierte das Staatssekretariat für Gesundheit. Burgstaller sei somit persönlich verantwortlich, wenn durch ihren Boykottaufruf die Patientinnen und Patienten den Zahlungsvorschreibungen nicht nachkommen und ihnen durch Verzugszinsen höhere Kosten entstehen. Das Verhalten der Salzburger SP-Chefin beweise wenig Verantwortungsgefühl gegenüber den kranken Menschen, die sie mit falschen Tipps völlig verunsichere, so das Staatssekretariat. Vermutlich sei Burgstaller aus rein parteipolitischen Gründen daran interessiert, dass der Ambulanzbeitrag nicht wie vom Gesetz vorgeschrieben umgesetzt werden könne. Sie hätte schon längst auf Landesebene eine Initiative zur Schaffung von Begleitgesetzen starten können, was die klare und transparente Umsetzung des "Behandlungsbeitrages Ambulanz" bedeutend erleichtert hätte. Wie berichtet, hat heute, Dienstag, Burgstaller empfohlen, die Ambulanzgebühr vorerst nicht zu bezahlen. Zunächst solle die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abgewartet werden, ob das entsprechende Gesetz überhaupt verfassungskonform sei. (APA)