Wien/München - Die Umweltschutzorganisation Greenpeace warnt heute, Dienstag, in einer Aussendung vor dem Patent, das Ende Januar vom Europäischen Patentamt in München vergeben wurde. In der Patentschrift vom 23. Januar 2002 heißt es, dass neben den Anbaupflanzen auch die Felder, auf denen die Pflanzen wachsen, eingeschlossen sind. Greenpeace fordert in diesem Zusammenhang, dass die EU-Genpatent-Richtlinie nicht in österreichisches Recht umgesetzt, sondern auf EU-Ebene neu verhandelt werden soll.Nach Recherchen der Umweltorganisation ist der Inhaber des Patents EP 784 421 das US- Unternehmen Treetech Management und die Universität von Kalifornien. Das Patent umfasst den Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen aus der normalen Züchtung zusammen mit gentechnisch veränderten Pflanzen, denen zur Schädlingsbekämpfung ein Gift gegen Insekten eingebaut wurde. Nach der EU-Genpatent-Richtlinie fällt auch die Ernte automatisch unter die Reichweite des Patentes. Die Patentinhaber beanspruchen darüber hinaus sogar die landwirtschaftliche Nutzfläche selbst. "Zum ersten Mal wurden die Patentansprüche sogar auf Felder, Äcker und Baum-Plantagen ausgedehnt. Das Patentamt enteignet die Bauern und missbraucht das Patentrecht für eine gigantische Umverteilung zugunsten der Gen-Industrie", so Christoph Then, Patent-Experte bei Greenpeace-Deutschland. Die Europäische Patentrichtlinie wurde 1998 vom EU-Parlament beschlossen und muss von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Das österreichische Parlament hat sich im Jahr 2000 mit der Patentrichtlinie beschäftigt, die Entscheidung darüber aber aufgeschoben. "Seit das Europäische Patentamt 1999 eigenmächtig die EU-Genpatent-Richtlinie zu seiner Rechtsgrundlage erklärt hat, wurden bereits über 150 Patente auf Gene von Mensch und Tier sowie über 50 Patente auf Saatgut vergeben", so Thomas Fertl, Genexperte von Greenpeace-Österreich zu pte. "Patente auf Lebewesen und ihre Gene müssen explizit ausgeschlossen werden". Zugleich müsse geregelt werden, dass bereits erteilte Patente mit vertretbarem Aufwand außer Kraft gesetzt werden können, wenn durch sie der Zugang zu Genen von Mensch, Tier und Pflanzen blockiert oder erheblich erschwert werden könnte. (pte)