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EU verschärft Wettbewerb
Neue Verordnung vorgestellt
Straßburg - Mehr Wettbewerb und damit niedrigere Preise soll
es in Zukunft in der EU bei Kauf und Wartung von Autos geben, wenn es
nach der EU-Kommission geht. Sie hat dazu am Dienstag den Entwurf für
eine neue Verordnung zur Regelung des Autoverkaufs vorgestellt. Der
Entwurf soll vor dem Sommer nach einer umfangreichen Konsultation
beschlossen werden und ab 1. Oktober 2003 seine volle Wirkung
entfalten, sagte Wettbewerbskommissar Mario Monti am Abend vor dem
EU-Parlament.Zwei Möglichkeiten
Der Vorschlag lässt den Autoherstellern zwei Möglichkeiten. Teilen
sie in einer gewissen Region das exklusive Vertriebsrecht einem
Händler zu (Alleinvertrieb), dann darf dieser anschließend alle
Kunden, von Käufer im Ausland bis zum Kaufhaus ums Eck, beliefern.
Dieses Modell sei für Autofirmen "weniger attraktiv als manche
glauben", so Monti, weil der Exklusivhändler automatisch alle
Zwischenhändler beliefern dürfe.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Hersteller das zweite
Modell, den Selektivvertrieb, bevorzugen. Dabei schreiben die
Hersteller den Händlern gewissen Qualitätskriterien vor. So könnten
Kaufhäuser oder reine Internet-Händler ausgeschlossen werden. Ein
zugelassener Händler darf dann aber EU-weit werben und verkaufen,
allenfalls auch im EU-Ausland einen Verkaufsraum aufmachen. Dennoch
kann der Autohersteller die Zahl der zugelassenen Händler begrenzen
und ihnen Mindest-Verkaufszahlen vorschreiben. Diese dürften sich
aber nicht auf ein bestimmtes Gebiet in der EU beschränken.
Verschiedene Marken
Händler dürfen künftig auch verschiedene Marken anbieten, wenn sie
diese räumlich getrennt vorführen können. Vermittler für einen
grenzüberschreitenden Autokauf dürfen nicht benachteiligt werden.
Damit sollten Parallelimporte einfacher werden, die Preisunterschiede
zwischen den Mitgliedsländern sollten sinken, erwartet Monti.
Zugelassene Händler werden künftig nicht mehr gezwungen sein auch
Wartungsarbeiten durchzuführen. Sie können diese Aufgabe an
zugelassene Werkstätten übertragen und sich auf den Verkauf
konzentrieren. Zugelassene Werkstätten dürfen auch Autos anderer
Marken reparieren.
Zugleich müssen Autohersteller die technischen Spezifikationen
ihrer Fahrzeuge unabhängigen Werkstätten mitteilen. Auch müssen die
freien Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen haben. Der Kunde soll
selber entscheiden können, welche Art von Ersatzteilen er sich
aussucht.
Interventionsversuche
Während der Vorbereitung des Entwurfes gab es zahlreiche
Interventionsversuche von Regierungen und Interessensverbänden. Das
sei legitim und habe zu einer Verbesserung des Vorschlages geführt,
meinte Monti. Man könne auch bezüglich des heutigen Vorschlages
anderer Meinung sein, es bleibe aber eine Kommissionsverordnung.
Unter den 20 Kommissionsmitgliedern habe es eine "klare Mehrheit" für
den Entwurf gegeben, so Monti. Die meisten Entscheidungen der
EU-Kommission fallen allerdings ohne Abstimmung und damit quasi
einstimmig. (APA)