Straßburg - Mehr Wettbewerb und damit niedrigere Preise soll es in Zukunft in der EU bei Kauf und Wartung von Autos geben, wenn es nach der EU-Kommission geht. Sie hat dazu am Dienstag den Entwurf für eine neue Verordnung zur Regelung des Autoverkaufs vorgestellt. Der Entwurf soll vor dem Sommer nach einer umfangreichen Konsultation beschlossen werden und ab 1. Oktober 2003 seine volle Wirkung entfalten, sagte Wettbewerbskommissar Mario Monti am Abend vor dem EU-Parlament.Zwei Möglichkeiten Der Vorschlag lässt den Autoherstellern zwei Möglichkeiten. Teilen sie in einer gewissen Region das exklusive Vertriebsrecht einem Händler zu (Alleinvertrieb), dann darf dieser anschließend alle Kunden, von Käufer im Ausland bis zum Kaufhaus ums Eck, beliefern. Dieses Modell sei für Autofirmen "weniger attraktiv als manche glauben", so Monti, weil der Exklusivhändler automatisch alle Zwischenhändler beliefern dürfe. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Hersteller das zweite Modell, den Selektivvertrieb, bevorzugen. Dabei schreiben die Hersteller den Händlern gewissen Qualitätskriterien vor. So könnten Kaufhäuser oder reine Internet-Händler ausgeschlossen werden. Ein zugelassener Händler darf dann aber EU-weit werben und verkaufen, allenfalls auch im EU-Ausland einen Verkaufsraum aufmachen. Dennoch kann der Autohersteller die Zahl der zugelassenen Händler begrenzen und ihnen Mindest-Verkaufszahlen vorschreiben. Diese dürften sich aber nicht auf ein bestimmtes Gebiet in der EU beschränken. Verschiedene Marken Händler dürfen künftig auch verschiedene Marken anbieten, wenn sie diese räumlich getrennt vorführen können. Vermittler für einen grenzüberschreitenden Autokauf dürfen nicht benachteiligt werden. Damit sollten Parallelimporte einfacher werden, die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedsländern sollten sinken, erwartet Monti. Zugelassene Händler werden künftig nicht mehr gezwungen sein auch Wartungsarbeiten durchzuführen. Sie können diese Aufgabe an zugelassene Werkstätten übertragen und sich auf den Verkauf konzentrieren. Zugelassene Werkstätten dürfen auch Autos anderer Marken reparieren. Zugleich müssen Autohersteller die technischen Spezifikationen ihrer Fahrzeuge unabhängigen Werkstätten mitteilen. Auch müssen die freien Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen haben. Der Kunde soll selber entscheiden können, welche Art von Ersatzteilen er sich aussucht. Interventionsversuche Während der Vorbereitung des Entwurfes gab es zahlreiche Interventionsversuche von Regierungen und Interessensverbänden. Das sei legitim und habe zu einer Verbesserung des Vorschlages geführt, meinte Monti. Man könne auch bezüglich des heutigen Vorschlages anderer Meinung sein, es bleibe aber eine Kommissionsverordnung. Unter den 20 Kommissionsmitgliedern habe es eine "klare Mehrheit" für den Entwurf gegeben, so Monti. Die meisten Entscheidungen der EU-Kommission fallen allerdings ohne Abstimmung und damit quasi einstimmig. (APA)