Trier/Berlin - In der deutschen Stadt Trier ist ein Asylbewerber aus der ehemaligen Sowjetunion von den Ausländerbehörden am Penis untersucht worden, um seine Religionszugehörigkeit zu überprüfen. Die Stadtverwaltung bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Berliner "Tageszeitung" (Mittwochausgabe). Es sei aber unklar, so Sprecher Hans-Günther Lanfer, ob der Mann gegen seinen Willen untersucht worden sei. Dem Bericht zufolge ereignete sich der Vorfall im vergangenen Dezember bei der "Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Passbeschaffung und Flugabschiebung". Damals sollte eigentlich festgestellt werden, ob der Asylbewerber Armenier oder Aserbaidschaner sei. Wenn der Mann beschnitten sei, sei er kein Armenier, hätten anwesende armenische Diplomaten behauptet. Denn die armenischen Behörden weigerten sich, den abgelehnten Asylbewerber Ali G. aufzunehmen. Ihr Argument: G.'s armenischen Papiere seien gefälscht. Außerdem sei er moslemischen Glaubens und deshalb höchstwahrscheinlich kein Staatsbürger Armeniens, wo die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung christlichen Glaubens ist. Lanfer zufolge hatten die Armenier die intime Untersuchung vorgeschlagen, worauf der Betroffene keine Einwände gemacht habe. Schließlich habe die Untersuchung G.'s Abschiebung nach Armenien zunächst verhindert: Ein Sachbearbeiter der Stadt und zwei Polizeibeamte hätten auf der Toilette den Penis in Augenschein genommen und die Beschneidung festgestellt. G., der bereits seit vier Jahren in Deutschland lebt, wurde nicht abgeschoben. Die Behörden gingen nun davon aus, dass der Mann nicht aus Armenien stamme. G.'s Anwalt erklärte dagegen, dass die "Penisbeschau" gegen den Willen seines Mandanten erfolgt sei. Gegenüber der "Tageszeitung" sprach der Jurist von einem "ungeheuerlichen Skandal". Er habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Sachbearbeiter gestellt. Die Ausländerbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne) kritisierte, der Vorgang sei "ebenso untauglich wie unsachgemäß zur Feststellung der Staatsangehörigkeit". Sie gehe nicht davon aus, dass ein solches Verfahren zur gängigen Praxis werde. (APA/AP)