Der zweitgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil hat am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage wegen der am 30. November 2001 beschlossenen Überwachungsverordnung eingebracht, die das uneingeschränkte Abhören von Handys erlaubt, bestätigte max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck. "Wir akzeptieren die Überwachungsverordnung, sind aber dagegen, dass wir die Kosten übernehmen müssen", sagte Bruck. Verbrechensbekämpfung Sache des Staates Das Telekomgesetz (TKG) besagt nämlich, dass die Kosten für die für die Überwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den Telekombetreibern liegen. Verbrechensbekämpfung sei aber eine Aufgabe des Staates, der dafür auch aufkommen müsse, meinen die Telekombetreiber. Die Umrüstung für die Erfüllung der Verordnung würde bei max.mobil mit etwa 60 bis 70 Mill. S (bis 5,09 Mill. Euro) an Investitionskosten zu Buche schlagen, dazu kämen noch laufende Kosten für den Betrieb, so Bruck. Alle Daten müssen der Exekutive zugänglich gemacht werden Die Überwachungsverordnung ist mit 1. Dezember 2001 in Kraft getreten. Die bereits am Telekom-Markt tätigen Betreiber müssen ihre Netze laut Verordnungstext "grundsätzlich sofort, spätestens jedoch sechs Monate nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung" überwachungstauglich machen. Bei Marktneueinsteigern muss das Netz ab Inbetriebnahme die Überwachungsverordnung erfüllen. Die Verordnung verpflichtet die Mobil- und Festnetzbetreiber, der Exekutive alle Telefondaten eines Verdächtigen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung soll aber eine vorherige richterliche Genehmigung sein. (APA)