Österreich
"Verbrechensbekämpfung ist Aufgabe des Staates"
max.mobil bringt Klage wegen Überwachungs- Verordnung ein
Der zweitgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber max.mobil
hat am Mittwoch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
eine Klage wegen der am 30. November 2001 beschlossenen
Überwachungsverordnung eingebracht, die das uneingeschränkte Abhören
von Handys erlaubt, bestätigte max.mobil-Sprecherin Manuela Bruck. "Wir akzeptieren die Überwachungsverordnung, sind aber dagegen,
dass wir die Kosten übernehmen müssen", sagte Bruck.
Verbrechensbekämpfung Sache des Staates
Das Telekomgesetz (TKG) besagt nämlich, dass die Kosten für die
für die Überwachung notwendigen Netzeinrichtungen bei den
Telekombetreibern liegen. Verbrechensbekämpfung sei aber eine Aufgabe
des Staates, der dafür auch aufkommen müsse, meinen die
Telekombetreiber. Die Umrüstung für die Erfüllung der Verordnung
würde bei max.mobil mit etwa 60 bis 70 Mill. S (bis 5,09 Mill. Euro)
an Investitionskosten zu Buche schlagen, dazu kämen noch laufende
Kosten für den Betrieb, so Bruck.
Alle Daten müssen der Exekutive zugänglich gemacht werden
Die Überwachungsverordnung ist mit 1. Dezember 2001 in Kraft
getreten. Die bereits am Telekom-Markt tätigen Betreiber müssen ihre
Netze laut Verordnungstext "grundsätzlich sofort, spätestens jedoch
sechs Monate nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung"
überwachungstauglich machen. Bei Marktneueinsteigern muss das Netz ab
Inbetriebnahme die Überwachungsverordnung erfüllen. Die Verordnung
verpflichtet die Mobil- und Festnetzbetreiber, der Exekutive alle
Telefondaten eines Verdächtigen zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung soll aber eine vorherige richterliche Genehmigung sein. (APA)