Der Verein für Konsumentenschutz informiert darüber, was Nachbarn dürfen und was nicht
sta
,
Wien - Cissy Kraner kann bekanntlich "den Nowotny nicht leiden", und Alfred Dorfer behauptet in seinem aktuellen Programm: "Anrainer ist in Wien ein Synonym für Oarschloch." Damit Konflikte zwischen Nachbarn nicht ähnlich wie in der Causa "Maschendrahtzaun" zu einem Rechtsstreit führen, informiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der neuen Broschüre "Was Nachbarn dürfen" darüber, was alles verboten ist.
Brennende Fragen wie: Kann ich die Kirschen vom Baum des Nachbargartens essen, wenn der Ast in mein Grundstück ragt? Darf man gefährliche Tiere halten? Oder: Wie sehr darf es aus der Nachbarwohnung stinken? - hier werden sie beantwortet.
Die Kirschen können gegessen werden, einen "Strolchi" darf man natürlich halten, sogar einen Dobermann, aber verboten wäre hingegen eine Königskobra, und für Gestank gibt es Normen. Wichtig, so erklärt der Konsumentenanwalt Peter Kolba, ist es, seine Bedenken rechtzeitig zu äußern, - vor allem gegen Bauprojekte. Wem zum Beispiel ein Stall zum Stinken ist, der muss bereits vor der Fertigstellung klagen, nachher ist es dann zu spät.
Der häufigste Grund für Stunk
(Anm.: nicht Trunk)
ist natürlich Lärm. Auch hier gibt es klare Richtlinien: In der eigenen Wohnung darf des Nachbars Lärm nicht mehr als doppelt so laut zu hören sein wie der sonstige Lärm von der Straße. Bei Verstoß droht eine Strafe von bis zu 360 Euro (4954 Schilling). (sta/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.2.2002)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.