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UNO-Definition: Kriegsverbrechen, Völkermord, ...
Den Haag - Die Begriffe Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sind im Verlauf des vergangenen
Jahrhunderts entstanden. Das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den
Haag, vor dem am Dienstag der Prozess gegen den ehemaligen
jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic beginnt, hat die
juristische Auslegung dieser Termini in seinen Statuten weiter
präzisiert. AFP dokumentiert im Folgenden die genauen Definitionen
des Tribunals: Als GENOZID oder Völkermord werden alle Verbrechen bezeichnet, die
mit der Absicht begangen werden, "eine nationale, ethnische oder
religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten." Die
Beweisführung ist für den Tatbestand des Genozids besonders
schwierig, weil dem Beschuldigten seine Absicht, Völkermord zu
verüben, konkret nachgewiesen werden muss. Der bosnisch-serbische
General Radislav Krstic wurde vom Haager Tribunal am 2. August 2001
als erster wegen Völkermords verurteilt. Krstic hat gegen das Urteil
Berufung eingelegt.
VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT bezeichnen besonders schwere
kriminelle Handlungen, die während eines bewaffneten Konflikts gegen
die Zivilbevölkerung verübt werden. Die Statuten des
Kriegsverbrechertribunals nennen in diesem Zusammenhang verschiedene
Tatbestände. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind demnach: Mord,
Vernichtung, Versklavung, Vertreibung, Inhaftierung, Folter,
Vergewaltigung und Verfolgung. In verschiedenen Urteilen des Haager
Tribunals heißt es, Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten in der
Zeit der Balkan-Kriege vor allem in Form von "ethnischen Säuberungen"
und systematischen Vergewaltigungen stattgefunden.
Was KRIEGSVERBRECHEN sind, wurde 1907 zunächst von der Haager
Konvention, dann bei den Nürnberger Prozessen und schließlich im Jahr
1949 in der Genfer Konvention definiert. Als Kriegsverbrechen
bezeichnet das UNO-Tribunal Mord, Folter, Vertreibung, Geiselnahme
von Zivilisten und den Einsatz von Giftwaffen. Auch die militärisch
nicht begründbare Zerstörung von Städten, Dörfern und religiösen
Bauten sowie Plünderung gelten als Kriegsverbrechen.(APA)