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Foto: EPA/Berg
Frankfurt/Main - Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde am 1. Juli 1998 gegründet. Rechtliche Grundlage der EZB und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ist der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Die Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Ihr Präsident ist der 66-jährige Niederländer Wim Duisenberg, der am 9. Juli 2003 sein Amt abgeben will. Im Euro-Tower in der Frankfurter Innenstadt arbeiten derzeit mehr als 1.000 Beschäftigte aus allen 15 EU-Mitgliedsstaaten. Höchstes Beschlussgremium der Europäischen Zentralbank ist der EZB-Rat. Er besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den zwölf Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsraumes. Für Deutschland ist Bundesbank-Präsident Ernst Welteke in dem Gremium vertreten. EZB-Präsident Duisenberg führt sowohl im EZB-Rat als auch im Direktorium den Vorsitz. Festlegung der Geldpolitik Die wichtigste Aufgabe des Rates ist die Festlegung der Geldpolitik des gemeinsamen Währungsraumes. Jeden zweiten Donnerstag trifft der Rat deshalb zusammen, in der Regel in Frankfurt. Bei diesen Sitzungen werden auch die Zinssätze festgelegt, zu denen sich Geschäftsbanken Geld (Liquidität) von der Zentralbank beschaffen können. Somit übt der Rat indirekt auf die Zinsen im gesamten Euro-Raum Einfluss aus - einschließlich der Zinssätze, die die Geschäftsbanken von ihren Kreditkunden verlangen beziehungsweise den Sparern zahlen. Im Direktorium sind neben dem Niederländer Duisenberg noch der Franzose Christian Noyer als sein Stellvertreter sowie der Italiener Tommaso Padoa-Schioppa, der Deutsche Ottmar Issing (Chefvolkswirt), die Finnin Sirkka Hämäläinen und der Spanier Eugenio Domingo Solans vertreten. Sie sind zuständig für die Ausführung der Ratsbeschlüsse und erteilen den nationalen Zentralbanken die entsprechenden Anweisungen. Drittes Beschlussorgan der EZB ist der Erweiterte Rat. Diesem gehören neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten auch die Chefs aller 15 nationalen Zentralbanken der Europäischen Union an. Dieser Rat beteiligt sich an den Beratungs- und Koordinierungsaufgaben der EZB und an den Vorbereitungen für eine mögliche Erweiterung des Euro-Raums.(APA/AP)