Inland
Harsche Koalitions-Kritik am Boykottaufruf der SPÖ
ÖVP: "SPÖ treibt populistisches Spiel mit Gesundheit" - FPÖ: "Gusenbauer negiert Rechtsstaat" - Zustimmung von den Grünen
Wien - Mit dem Aufruf des SPÖ-Vorsitzenden Alfred
Gusenbauer, die Ambulanzgebühr vorerst nicht zu bezahlen, "gefährdet
er die gute gesundheitliche Versorgung der österreichischen
Bevölkerung und treibt das Defizit der Sozialversicherung in die
Höhe", so die Reaktion von ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat
auf die Pressekonferenz des SP-Chefs am Donnerstag. Für den
Generalsekretär der FPÖ, Karl Schweitzer ist der Aufruf ein
"demokratiepolitischer Skandal". Zustimmung erhält der SPÖ-Vorschlag
von den Grünen. Wenn Gusenbauer die Betroffenen auffordere, die Ambulanzgebühren
nicht zu bezahlen, sondern die Ausfertigung eines Bescheides zu
verlangen, wolle er offenbar eine Bürokratie-Flut herbeiführen, die
aber auch die Ausstellung von Heilbehelfen oder Rollstühlen
verzögere. "Gusenbauer nimmt also ganz bewusst solche Konsequenzen in
Kauf", sagte Rauch-Kallat. Die Sanierung des Gesundheitssystems und
die Wahrung der guten medizinischen Versorgung seien viel zu wichtig,
um mit ihnen "billigen politischen Aktionismus zu betreiben", so die
Reaktion der ÖVP.
Schweitzer vermisst demokratisches Verständnis
Mit seinem Aufruf "stellt sich Gusenbauer außerhalb des
Rechtsstaates und lässt jegliches demokratisches Verständnis
vermissen", war die Reaktion des FPÖ-Generalsekretärs Schweitzer. Zum
Boykott eines ordnungsgemäß beschlossenen Gesetzes aufzurufen bedeute
die Missachtung des Parlaments und sei eines österreichischen
Abgeordneten unwürdig, betonte er in einer Aussendung. Gusenbauer sei
persönlich verantwortlich, wenn durch seinen Boykottaufruf Patienten
den Zahlungsvorschreibung nicht nachkämen und ihnen dadurch
Komplikationen entstünden. Schweitzer forderte Gusenbauer auf, seinen
"Aufruf zum Gesetzesbruch" zurückzunehmen.
Zustimmung kam am Donnerstag lediglich von den Grünen. Auf Grund
der Unsicherheit in der Rechtslage sei es sinnvoll, die Ausstellung
eines Bescheids nach Paragraf 410 ASVG zu verlangen. "Darauf besteht
ein Anrecht", so Öllinger in einer Aussendung. Die Wahrscheinlichkeit
einer Aufhebung der Ambulanzgebühr sei sehr hoch und bei einer
Aufhebung wäre in der Folge die Gebühr nicht zu bezahlen, formulierte
Öllinger. (APA)