Wien - Mit dem Aufruf des SPÖ-Vorsitzenden Alfred Gusenbauer, die Ambulanzgebühr vorerst nicht zu bezahlen, "gefährdet er die gute gesundheitliche Versorgung der österreichischen Bevölkerung und treibt das Defizit der Sozialversicherung in die Höhe", so die Reaktion von ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat auf die Pressekonferenz des SP-Chefs am Donnerstag. Für den Generalsekretär der FPÖ, Karl Schweitzer ist der Aufruf ein "demokratiepolitischer Skandal". Zustimmung erhält der SPÖ-Vorschlag von den Grünen. Wenn Gusenbauer die Betroffenen auffordere, die Ambulanzgebühren nicht zu bezahlen, sondern die Ausfertigung eines Bescheides zu verlangen, wolle er offenbar eine Bürokratie-Flut herbeiführen, die aber auch die Ausstellung von Heilbehelfen oder Rollstühlen verzögere. "Gusenbauer nimmt also ganz bewusst solche Konsequenzen in Kauf", sagte Rauch-Kallat. Die Sanierung des Gesundheitssystems und die Wahrung der guten medizinischen Versorgung seien viel zu wichtig, um mit ihnen "billigen politischen Aktionismus zu betreiben", so die Reaktion der ÖVP. Schweitzer vermisst demokratisches Verständnis Mit seinem Aufruf "stellt sich Gusenbauer außerhalb des Rechtsstaates und lässt jegliches demokratisches Verständnis vermissen", war die Reaktion des FPÖ-Generalsekretärs Schweitzer. Zum Boykott eines ordnungsgemäß beschlossenen Gesetzes aufzurufen bedeute die Missachtung des Parlaments und sei eines österreichischen Abgeordneten unwürdig, betonte er in einer Aussendung. Gusenbauer sei persönlich verantwortlich, wenn durch seinen Boykottaufruf Patienten den Zahlungsvorschreibung nicht nachkämen und ihnen dadurch Komplikationen entstünden. Schweitzer forderte Gusenbauer auf, seinen "Aufruf zum Gesetzesbruch" zurückzunehmen. Zustimmung kam am Donnerstag lediglich von den Grünen. Auf Grund der Unsicherheit in der Rechtslage sei es sinnvoll, die Ausstellung eines Bescheids nach Paragraf 410 ASVG zu verlangen. "Darauf besteht ein Anrecht", so Öllinger in einer Aussendung. Die Wahrscheinlichkeit einer Aufhebung der Ambulanzgebühr sei sehr hoch und bei einer Aufhebung wäre in der Folge die Gebühr nicht zu bezahlen, formulierte Öllinger. (APA)