Rom/Genua - Das römische Kassationsgericht hat den Einspruch der Staatsanwaltschaft Genua gegen die Freilassung der Mitglieder der VolxTheaterKarawane für gültig erklärt, die am 14. August 2001 von einem Gericht in der ligurischen Hauptstadt nach einer dreiwöchigen Untersuchungshaft enthaftet worden waren. Die 16 Mitglieder der VolxTheaterKarawane waren wegen angeblicher Verbindungen zur Anarchistengruppe "Black Block" nach dem G-8-Gipfel in Genua im Juli festgenommen worden. Die ermittelnden Staatsanwälte hatten die Entscheidung des Gerichts beeinsprucht, die Beweise wären ungenügend für eine weitere Haft gewesen. "Wir sind sehr zufrieden. Das Urteil des Kassationsgerichts beweist, dass wir Recht hatten und dass das Beweismaterial gegen die Gruppe belastend genug war, um sie weiterhin in Haft zu halten. Unserer Ansicht nach gab es genügend schwer wiegende Beweise gegen die VolxTheaterKarawane. Das Urteil des Kassationsgerichts spornt uns bei der Weiterführung unserer Ermittlungen an", sagte Staatsanwältin Anna Canepa im Gespräch mit der APA. Canepa führt seit Juli die Ermittlungen gegen die österreichische Theatergruppe, die stets ihre Unschuld beteuert hatte. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden und ein Gericht von Genua über die Eröffnung eines Prozesses gegen die Österreicher entscheiden wird, konnte Canepa nicht sagen. Sie warte nun, die Gründe zu erfahren, weswegen das römische Kassationsgericht ihren Einspruch angenommen habe. Die Staatsanwaltschaft habe Einspruch eingelegt, weil das Gericht mehrere Indizien nicht korrekt bewertet habe, die gegen die VolxTheaterKarawane gesammelt worden waren, so Canepa. Die männlichen Mitglieder der VolxTheaterKarawane waren in der Stadt Alessandria (Piemont) inhaftiert, die Frauen befanden sich in einer Strafanstalt in der lombardischen Stadt Voghera in U-Haft.(APA)