International
Kassationsgericht: Enthaftung der VolxTheaterKarawane unrechtmäßig
Staatsanwaltschaft Genua sieht sich bestätigt: das Beweismaterial sei "belastend genug" gewesen
Rom/Genua - Das römische Kassationsgericht hat den Einspruch
der Staatsanwaltschaft Genua gegen die Freilassung der Mitglieder der
VolxTheaterKarawane für gültig erklärt, die am 14. August 2001 von
einem Gericht in der ligurischen Hauptstadt nach einer dreiwöchigen
Untersuchungshaft enthaftet worden waren. Die 16 Mitglieder der
VolxTheaterKarawane waren wegen angeblicher Verbindungen zur
Anarchistengruppe "Black Block" nach dem G-8-Gipfel in Genua im Juli
festgenommen worden. Die ermittelnden Staatsanwälte hatten die
Entscheidung des Gerichts beeinsprucht, die Beweise wären ungenügend
für eine weitere Haft gewesen. "Wir sind sehr zufrieden. Das Urteil des Kassationsgerichts
beweist, dass wir Recht hatten und dass das Beweismaterial gegen die
Gruppe belastend genug war, um sie weiterhin in Haft zu halten.
Unserer Ansicht nach gab es genügend schwer wiegende Beweise gegen
die VolxTheaterKarawane. Das Urteil des Kassationsgerichts spornt uns
bei der Weiterführung unserer Ermittlungen an", sagte Staatsanwältin
Anna Canepa im Gespräch mit der APA.
Canepa führt seit Juli die Ermittlungen gegen die österreichische
Theatergruppe, die stets ihre Unschuld beteuert hatte. Wann die
Ermittlungen abgeschlossen werden und ein Gericht von Genua über die
Eröffnung eines Prozesses gegen die Österreicher entscheiden wird,
konnte Canepa nicht sagen. Sie warte nun, die Gründe zu erfahren,
weswegen das römische Kassationsgericht ihren Einspruch angenommen
habe.
Die Staatsanwaltschaft habe Einspruch eingelegt, weil das Gericht
mehrere Indizien nicht korrekt bewertet habe, die gegen die
VolxTheaterKarawane gesammelt worden waren, so Canepa. Die männlichen
Mitglieder der VolxTheaterKarawane waren in der Stadt Alessandria
(Piemont) inhaftiert, die Frauen befanden sich in einer Strafanstalt
in der lombardischen Stadt Voghera in U-Haft.(APA)