International
Genfer Konventionen regeln Einteilung in Kombattant und Zivilist
USA ratifizierten Zusatzprotokolle nicht
Genf - Der Status sowie die Rechte von Kombattanten,
Zivilisten und Kriegsgefangenen werden in den Genfer Konventionen,
deren Zusatzprotokollen sowie der Haager Landkriegsordnung geregelt.
Diese bilden das so genannte internationale humanitäre Völkerrecht.
Die Vereinigten Staaten haben die beiden Zusatzprotokolle zu den
Genfer Konventionen von 1977 nicht ratifiziert. Im IV. Haager Abkommen von 1907 heißt es unter "Begriff des
Kriegsführenden": "Die Gesetze, die Rechte und Pflichten des Krieges
gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen und
Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
dass jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen
verantwortlich ist, dass sie ein bestimmtes, aus der Ferne
erkennbares Abzeichen tragen..."
Der Status von Kombattanten wird im I. Zusatzprotokoll der Genfer
Konventionen für internationale bewaffnete Konflikte von 1977 im
Artikel 43 geregelt. Darin heißt es: "Die Streitkräfte einer am
Konflikt beteiligten Partei bestehen aus der Gesamtheit der
organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer
Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer
Untergebenen verantwortlich ist; dies gilt auch dann, wenn die Partei
durch eine Regierung oder ein Organ vertreten ist, die von einer
gegnerischen Partei nicht anerkannt werden..."
Im Artikel 44 heißt es, ein Kombattant im Sinne des Artikels 43,
der in die Gewalt einer gegnerischen Partei gerät, ist
Kriegsgefangener.
In Artikel 4. der III. Genfer Konvention, die auch die USA
ratifiziert haben, werden Kriegsgefangene klassifiziert als
Mitglieder von Streitkräften sowie Milizen und Freiwilligen-Korps,
die in diese Streitkräfte eingegliedert sind. (APA/dpa)