Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) hat am Freitag einen Rechtsstreit gegen die Berliner "Tageszeitung" (taz) um eine strittige Formulierung verloren. Die taz darf auch weiterhin behaupten, dass sich die FAZ von ihrem ehemaligen Herausgeber Hugo Müller-Vogg wegen dessen "zu konservativer Linie" getrennt habe, entschied die Pressekammer des Hamburger Landgerichts. "Wir sehen nicht, dass durch die Behauptung das Unternehmens-Persönlichkeitsrecht der Zeitung verletzt ist", sagte der Richter.

Politische Motive als Trennungsgrund

In einem Bericht vom 22. Februar vergangenen Jahres hatte die taz politische Motive als Trennungsgrund von dem Mitherausgeber ausgemacht. Die FAZ hatte zunächst versucht, mit einer einstweiligen Verfügung diese Behauptung zu stoppen. Diese Verfügung wurde bereits im vergangenen Dezember aufgehoben. Im Hauptsacheverfahren wollte die Frankfurter Tageszeitung einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Der Streitwert wurde auf 30.000 Euro (412.809 S) festgesetzt.

"Vertrauen und Vertraulichkeit"

Die FAZ hatte sich im Februar vergangenen Jahres überraschend von Müller-Vogg getrennt. Die Gründe dafür hätten etwas mit "Vertrauen und Vertraulichkeit" zu tun, sagte der Vorsitzende des Herausgeber-Gremiums, Günter Nonnenmacher, damals (etat.at berichtete). Die anderen Herausgeber hätten "keine Grundlage mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gesehen". Hugo Müller-Vogg war außer für den Lokalteil "Rhein-Main- Zeitung" auch für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" verantwortlich. Er hatte seine FAZ-Laufbahn 1977 in der Wirtschaftsredaktion begonnen (APA/dpa)