Wien - Die Umwandlung der Medizinischen Fakultäten in Wien, Graz und Innsbruck in eigenständige Medizinische Universitäten scheint so gut wie sicher zu sein. Bei Beratungen zwischen Beamten des Bildungsministeriums mit Rektoren und Dekanen der drei Standorte konnte in den Hauptanliegen Einigkeit erzielt werden: Die Medizin-Fakultäten werden selbstständige Medizin-Universitäten mit eigener Rechtspersönlichkeit, bleiben aber mit ihren "Hauptuniversitäten" unter einem gemeinsamen Dach. Die definitive politische Entscheidung wird von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs für die Uni-Reform gefällt. In einem Gespräch mit der APA hatte sie vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung bereits einen "Trend" zu eigenständigen Medizin-Unis festgestellt. Erklärung der Dekane In einer gemeinsamen Erklärung haben sich am Freitag die Dekane aller drei Medizin-Fakultäten für eigenständige Medizinische Universitäten ausgesprochen. Die Besonderheit der Verbindung von Lehre und Forschung mit der Krankenversorgung erfordere eine starke Rechtsstellung gegenüber den für die Universitätskliniken mitzuständigen Krankenanstaltsträgern, die nur in Form einer eigenen Rechtspersönlichkeit möglich sei, hieß es in der Aussendung. Gleichzeitig sollten aber die Gemeinsamkeiten mit der jeweiligen Mutteruniversität nicht aufgegeben, sondern an allen drei Standorten in Form einer Dachorganisation wahrgenommen werden, betonen die Medizin-Dekane Wolfgang Schütz (Wien), Helmut Wurm (Graz) und Hans Grunicke (Innsbruck). Auf diese Weise sollten übergreifende Studien wie das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft oder das Diplomstudium der Molekularbiologie und Universitätslehrgänge errichtet werden. Ebenso geplant sind das Betreiben gemeinsamer interdisziplinärer Institute wie Ethik in der Medizin oder Medizinrecht und universitätsübergreifende Forschung etwa mit verwandten naturwissenschaftlichen Disziplinen. Bestätigt wurde diese Position auch aus dem Bildungsministerium. Demnächst würden auch die nötigen Gespräche mit den Krankenanstaltsträgern beginnen. Als selbstständige Universitäten hätten die Medizin-Unis die gleichen Leitungsstrukturen wie sie für alle anderen Unis auch geplant sind, also Rektor, Senat und Universitätsrat. Und sie würden eigene Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium ausverhandeln und ein eigenes Budget bekommen. Bedingungen des Ministeriums Zwei Voraussetzungen gab es seitens des Ministeriums für die Entlassung der Mediziner in eigene Universitäten: Die Trennung müsse kostenneutral sein, und es müsse eben ein gemeinsames Dach mit der jeweiligen Universität bestehen. Klar ist, dass eine herkömmliche Holding-Lösung nicht geeignet ist, weil beide Teile keine Kapitalgesellschaften sind. Vorstellbar wäre aber eine holdingähnliche Konstruktion. Dafür müsste ein Rat zur Koordinierung eingerichtet werden, der Fragen klärt, die beide Universitäten betreffen und wo es einer gemeinsamen Gestaltung bedarf, etwa über Studienangelegenheiten. Diese Einrichtung soll tatsächlich Sinn haben und konkrete Entscheidungen treffen können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass nicht andere Fächer wie Pharmazie oder Ernährungswissenschaften in die Eigenständigkeit mitgenommen werden. (APA)