Wirtschaft
Telekom will Geld von der Konkurrenz
Alternative Netzbetreiber in heller Aufregung - Nachzahlung von 122 Millionen Euro droht - Regulator prüft Universaldienstfonds
Wien - Die Telekom Austria (TA) hat
bei der Regulierungsbehörde
erstmals einen Antrag auf
Universaldienstausgleich eingebracht und begehrt Kostenersatz in Millionenhöhe. Und
zwar für unrentable Leistungen, die sie im Jahr 1999 zum
Wohl der Allgemeinheit erbracht hat. Wird das Begehren
positiv erledigt, droht den TA-
Konkurrenten eine Nachzahlung in einer Höhe von bis zu
122 Mio. Euro (1,68 Mrd. S).Offizielle Stellungnahmen
zur Causa gibt es weder von
der Regulierungsbehörde RTR
noch von der TA. Man verhandle mit der RTR über eine
Rückerstattung von Universaldienstleistungen, einen
Antrag gebe es noch nicht, sagte ein TA-Sprecher. Laut dem
Standard zugetragenen, internen TA-Informationen wurde
bei der RTR bereits im Dezember 2001 ein Antrag auf Universaldienstausgleich gestellt.
Ball beim Regulator
Nun liegt der Ball beim Regulator, der untersuchen
muss, ob ein Recht auf Aufwandsentschädigung besteht.
Das Verfahren sei noch nicht
eröffnet, heißt es in Kommissionskreisen. Eine Entscheiung soll demnächst fallen.
Das wichtigste Kriterium dabei ist die Marktmacht, konkret ob die TA im genannten
Zeitraum mehr als 80 Prozent
des Umsatzes am heimischen
Festnetzmarkt lukriert hat. In
der TA-Bilanz 1999 wurde der
Gesamtmarkt für Sprachtelefonie im Festnetz mit rund
2,11 Mrd. € beziffert. Die TA
hatte nach eigenen Angaben
einen Marktanteil von 85 Prozent. Laut Telekom-Bericht
des Regulators entfielen sogar
1,824 Mrd. € auf die TA, das
sind 92 Prozent.
Auch Vorteile
Zweitens muss ermittelt
werden, wie hoch der Kostenaufwand für die unwirtschaftlichen Leistungen tatsächlich war. Rechtsexperten
gehen davon aus, dass zur Berechnung nur die Netto-, keinesfalls aber die Vollkosten
herangezogen werden dürfen.
Denn die Telekom ziehe aus
unwirtschaftlichen Leistungen auch Vorteile: So koste der
Betrieb von Zigtausenden Telefonzellen zwar Millionen,
die Omnipräsenz auch im hintersten Winkel beschere der
TA aber Gratiswerbeflächen.
Auch die Erstellung von
Telefonbüchern bringe mittlerweile mehr Geld als sie koste, heißt es. Als eindeutig defizitär klassifiziert wird nur die
Verpflichtung, allen Nutzern,
unabhängig von ihrem Wohn-
und Geschäftsort in Österreich, ein "Mindestangebot an
Telekommunikationsdienstleistungen zu einem erschwinglichen Preis" anbieten zu müssen. Als "erschwinglich" wurde jener
Preis definiert, der zum 1.1. 1998 gültig war.
Weiters gehören zur Universaldienstverpflichtung der
TA die Telefonauskunft und
der kostenlose Zugang zu Notrufdiensten. Bevor A1, UTA,
Max.mobil, Tele.ring, Connect (One)
&
Co zur Kasse gebeten werden, muss der "Universaldienstfonds" installiert
werden. In diesen müssen alle
einzahlen, deren Jahresumsatz 1999 über 250 Mio. S lag. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Printausgabe 9.2.2002)