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Die Telekom Austria (TA) hat bei der Regulierungsbehörde erstmals einen Antrag auf Universaldienstausgleich eingebracht und begehrt Kostenersatz in Millionenhöhe. Und zwar für unrentable Leistungen, die sie im Jahr 1999 zum Wohl der Allgemeinheit erbracht hat. Wird das Begehren positiv erledigt, droht den TA- Konkurrenten eine Nachzahlung in einer Höhe von bis zu 122 Mio. Euro (1,68 Mrd. S). Offizielle Stellungnahmen zur Causa gibt es weder von der Regulierungsbehörde RTR noch von der TA. Man verhandle mit der RTR über eine Rückerstattung von Universaldienstleistungen, einen Antrag gebe es noch nicht, sagte ein TA-Sprecher. Laut dem Standard zugetragenen, internen TA-Informationen wurde bei der RTR bereits im Dezember 2001 ein Antrag auf Universaldienstausgleich gestellt. Ball beim Regulator Nun liegt der Ball beim Regulator, der untersuchen muss, ob ein Recht auf Aufwandsentschädigung besteht. Das Verfahren sei noch nicht eröffnet, heißt es in Kommissionskreisen. Eine Entscheiung soll demnächst fallen. Das wichtigste Kriterium dabei ist die Marktmacht, konkret ob die TA im genannten Zeitraum mehr als 80 Prozent des Umsatzes am heimischen Festnetzmarkt lukriert hat. In der TA-Bilanz 1999 wurde der Gesamtmarkt für Sprachtelefonie im Festnetz mit rund 2,11 Mrd. € beziffert. Die TA hatte nach eigenen Angaben einen Marktanteil von 85 Prozent. Laut Telekom-Bericht des Regulators entfielen sogar 1,824 Mrd. € auf die TA, das sind 92 Prozent. Auch Vorteile Zweitens muss ermittelt werden, wie hoch der Kostenaufwand für die unwirtschaftlichen Leistungen tatsächlich war. Rechtsexperten gehen davon aus, dass zur Berechnung nur die Netto-, keinesfalls aber die Vollkosten herangezogen werden dürfen. Denn die Telekom ziehe aus unwirtschaftlichen Leistungen auch Vorteile: So koste der Betrieb von Zigtausenden Telefonzellen zwar Millionen, die Omnipräsenz auch im hintersten Winkel beschere der TA aber Gratiswerbeflächen. Auch die Erstellung von Telefonbüchern bringe mittlerweile mehr Geld als sie koste, heißt es. Als eindeutig defizitär klassifiziert wird nur die Verpflichtung, allen Nutzern, unabhängig von ihrem Wohn- und Geschäftsort in Österreich, ein "Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen zu einem erschwinglichen Preis" anbieten zu müssen. Als "erschwinglich" wurde jener Preis definiert, der zum 1.1. 1998 gültig war. Weiters gehören zur Universaldienstverpflichtung der TA die Telefonauskunft und der kostenlose Zugang zu Notrufdiensten. Bevor A1, UTA, Max.mobil, Tele.ring, Connect (One) & Co zur Kasse gebeten werden, muss der "Universaldienstfonds" installiert werden. In diesen müssen alle einzahlen, deren Jahresumsatz 1999 über 250 Mio. S lag. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, Printausgabe 9.2.2002)