Wien - Der Vorsitzende des Fachhochschul-Rats (FHR), Claus Raidl, fordert eine Ausweitung der Kompetenzen seines Gremiums: "Analog zur Vollrechtsfähigkeit der Unis sollte dem FHR die Budgethoheit über den Einsatz der Bundesmittel für die Förderung von FH-Studiengängen übertragen werden", erklärte Raidl im Gespräch mit der APA. Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle zum FH-Studiengesetz, mit der künftig die Entscheidungskompetenz über den Standort eines FH-Studiengangs nicht dem FHR, sondern dem Bildungsministerium zufallen soll, will Raidl zwar nicht von einer "Entmachtung" des Rates sprechen. Für ihn ist aber klar: "Die Standortentscheidung soll beim Rat bleiben."Effizientere Verwaltungsverfahren und Rückzug des Staates Die Zusage über die öffentliche Finanzierung eines FH-Studienganges fällt derzeit nach Genehmigung durch den FHR im Bildungsministerium. Für die Förderung der 93 existierenden FH-Studiengänge wendet der Bund heuer rund 1,3 Mrd. Schilling (94,26 Mill. Euro) auf. Sollte künftig der Rat nicht nur über die Qualität von Studiengängen entscheiden, sondern auch über die Mittelverteilung, hätte das nach Ansicht Raidls zwei Vorteile: Das Verwaltungsverfahren würde effizienter und der Staat könnte sich - ähnlich wie im universitären Bereich - auf die Rolle der Rechtsaufsicht, der Finanzplanung und des Controlling zurückziehen. Raidl, der auch Vorstands-Vorsitzender der Böhler-Uddeholm AG ist, schlägt dafür die Einrichtung eines "Fonds zur Förderung von Fachhochschul-Studiengängen" vor, aus dem dann die einzelnen Studiengänge gefördert werden. Ministerium will Kompetenzen des Rats eher beschneiden als ausweiten Seitens der Politik habe es bisher zurückhaltende Reaktionen auf diesen Vorschlag gegeben, erklärte Raidl und meint, dass die Zeit dafür "wahrscheinlich noch nicht reif" sei. Das verwundert nicht weiter, will das Bildungsministerium doch derzeit die Kompetenzen des Rates mit der geplanten Novelle zum FH-Studiengesetz eher beschneiden als ausweiten: Künftig soll über die Eignung eines Standortes im Bildungsministerium entschieden werden. Der FH-Rats-Präsident fordert dagegen diese Kompetenz für sein Gremium: "Für uns ist klar, dass die Frage des Standortes beträchtliche Auswirkungen auf die Qualität des fachhochschulischen Ausbildungsangebots hat." Der Standort entscheide u.a. darüber, ob die notwendige kritische Größe erreicht oder auch genügend qualifiziertes Lehrpersonal gewonnen werden könne. FH-Rat soll über Standort entscheiden Wenn die Standortfrage nicht in die Entscheidungskompetenz des Rates falle, bestehe die Gefahr, "dass die Errichtung von FH-Studiengängen zu einem Instrument regionalpolitischer Interessen wird", meint Raidl. Während im Uni-Bereich größere Einheiten als strategische Wettbewerbsvorteile angestrebt würden, bestehe im FH-Bereich durch eine Zersplitterung der Angebote die Gefahr einer gegenteiligen Entwicklung. Raidl appelliert daher an den Gesetzgeber, die Standortfrage nicht von der für die Qualitätssicherung des FH-Angebots zuständigen Behörde zu entkoppeln. "Fällt die Prüfung der Standortfrage nicht mehr in die Kompetenz des FHR, so wird es in Zukunft für den Rat nicht mehr möglich sein, den Gesetzesauftrag der Qualitätssicherung und -steigerung im FH-Bereich im erforderlichen Ausmaß zu gewährleisten", so Raidl. Raidl: "manche Sünde" bei bisherigen Standortentscheidungen Der FH-Rats-Präsident räumt ein, dass es in der Vergangenheit durchaus "manche Sünde" bei Standortentscheidungen gegeben habe. Man habe aber versucht, daraus eine Tugend zu machen und die Kompetenz und Größe kleinerer Standorte zu verbessern.(APA)