Inland
FH-Rats-Chef will Bundesmittel für Fachhochschulen verteilen
Raidl fordert Vollrechtsfähigkeit für Fachhochschulen
Wien - Der Vorsitzende des Fachhochschul-Rats (FHR), Claus
Raidl, fordert eine Ausweitung der Kompetenzen seines Gremiums:
"Analog zur Vollrechtsfähigkeit der Unis sollte dem FHR die
Budgethoheit über den Einsatz der Bundesmittel für die Förderung von
FH-Studiengängen übertragen werden", erklärte Raidl im Gespräch mit
der APA. Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle zum
FH-Studiengesetz, mit der künftig die Entscheidungskompetenz über den
Standort eines FH-Studiengangs nicht dem FHR, sondern dem
Bildungsministerium zufallen soll, will Raidl zwar nicht von einer
"Entmachtung" des Rates sprechen. Für ihn ist aber klar: "Die
Standortentscheidung soll beim Rat bleiben."Effizientere Verwaltungsverfahren und Rückzug des Staates
Die Zusage über die öffentliche Finanzierung eines
FH-Studienganges fällt derzeit nach Genehmigung durch den FHR im
Bildungsministerium. Für die Förderung der 93 existierenden
FH-Studiengänge wendet der Bund heuer rund 1,3 Mrd. Schilling (94,26
Mill. Euro) auf. Sollte künftig der Rat nicht nur über die Qualität
von Studiengängen entscheiden, sondern auch über die
Mittelverteilung, hätte das nach Ansicht Raidls zwei Vorteile: Das
Verwaltungsverfahren würde effizienter und der Staat könnte sich -
ähnlich wie im universitären Bereich - auf die Rolle der
Rechtsaufsicht, der Finanzplanung und des Controlling zurückziehen.
Raidl, der auch Vorstands-Vorsitzender der Böhler-Uddeholm AG ist,
schlägt dafür die Einrichtung eines "Fonds zur Förderung von
Fachhochschul-Studiengängen" vor, aus dem dann die einzelnen
Studiengänge gefördert werden.
Ministerium will Kompetenzen des Rats eher beschneiden als ausweiten
Seitens der Politik habe es bisher zurückhaltende Reaktionen auf
diesen Vorschlag gegeben, erklärte Raidl und meint, dass die Zeit
dafür "wahrscheinlich noch nicht reif" sei. Das verwundert nicht
weiter, will das Bildungsministerium doch derzeit die Kompetenzen des
Rates mit der geplanten Novelle zum FH-Studiengesetz eher beschneiden
als ausweiten: Künftig soll über die Eignung eines Standortes im
Bildungsministerium entschieden werden. Der FH-Rats-Präsident fordert
dagegen diese Kompetenz für sein Gremium: "Für uns ist klar, dass die
Frage des Standortes beträchtliche Auswirkungen auf die Qualität des
fachhochschulischen Ausbildungsangebots hat." Der Standort entscheide
u.a. darüber, ob die notwendige kritische Größe erreicht oder auch
genügend qualifiziertes Lehrpersonal gewonnen werden könne.
FH-Rat soll über Standort entscheiden
Wenn die Standortfrage nicht in die Entscheidungskompetenz des
Rates falle, bestehe die Gefahr, "dass die Errichtung von
FH-Studiengängen zu einem Instrument regionalpolitischer Interessen
wird", meint Raidl. Während im Uni-Bereich größere Einheiten als
strategische Wettbewerbsvorteile angestrebt würden, bestehe im
FH-Bereich durch eine Zersplitterung der Angebote die Gefahr einer
gegenteiligen Entwicklung. Raidl appelliert daher an den Gesetzgeber,
die Standortfrage nicht von der für die Qualitätssicherung des
FH-Angebots zuständigen Behörde zu entkoppeln. "Fällt die Prüfung der
Standortfrage nicht mehr in die Kompetenz des FHR, so wird es in
Zukunft für den Rat nicht mehr möglich sein, den Gesetzesauftrag der
Qualitätssicherung und -steigerung im FH-Bereich im erforderlichen
Ausmaß zu gewährleisten", so Raidl.
Raidl: "manche Sünde" bei bisherigen Standortentscheidungen
Der FH-Rats-Präsident räumt ein, dass es in der Vergangenheit
durchaus "manche Sünde" bei Standortentscheidungen gegeben habe. Man
habe aber versucht, daraus eine Tugend zu machen und die Kompetenz
und Größe kleinerer Standorte zu verbessern.(APA)