Das Arbeitsmarktservice (AMS) bezeichnet sich als das "führende Dienstleistungsunternehmen" am Arbeitsmarkt in Österreich. Zu den Aufgaben des Unternehmens öffentlichen Rechts zählen die Vermittlung von Arbeitslosen auf offene Stellen, die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung und die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die frühere "Arbeitsmarktverwaltung" wurde 1994 aus dem Sozialministerium ausgegliedert. Strukturiert ist das AMS in Bundes-, Landes- und Regionalorganisationen. Auf allen Ebenen üben die Sozialpartner maßgeblichen Einfluss aus. Politische Entscheidungsinstanz ist das Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Das AMS hat für die "aktive" Arbeitsmarktpolitik (Qualifizierungen) ein Budget von 603 Mio. EURO (8,3 Mrd. S) zur Verfügung. In der "passiven" Arbeitsmarktpolitik werden jährlich rund 2,9 Mrd. EURO an Arbeitslosenunterstützung ausbezahlt. (miba, Der Standard, Printausgabe, 13.02.02)