Graz – Schilda mitten in Graz. Ausgerechnet jenes Hochhaus am Europaplatz, in dem neben dem Bauamt auch die Baupolizei untergebracht ist, wird immer mehr zum "Parade-Schwarzbau" und könnte im schlimmsten Fall sogar abgerissen werden. Zur Vorgeschichte: Das von der Firma Immorent als Bauträger in Auftrag gegebene und mit einem Kostenaufwand von 24,7 Millionen Euro (340 Mio. Schilling) 1997 fertig gestellte, zehnstöckige Hochhaus wurde zunächst aus städtebaulicher Notwendigkeit bewilligt. Nach zwei Jahren hob der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung aber wieder auf.

Dieses Vorgehen wurde neben dem Verstoß gegen die "steirische Dichteverordnung" auch mit "nicht ausreichend begründeter Notwendigkeit" des Gebäudes gerechtfertigt.

Durch diesen Spruch der obersten Verfassungshüter mutierte das Grazer Bauamtsgebäude vom ursprünglich bewilligten Bau zum "Parade-Schwarzbau" der Steiermark. Die Firma Realitas hat gegen diesen Bescheid zweimal erfolglos Beschwerde eingebracht, zurzeit liegt der Akt beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien.

Für den erst seit Dezember des Vorjahres amtierenden Grazer Bauamtsdirektor Bertram Werle ist dies ein "denkbar unerfreulicher Zustand, der hoffentlich bald einer vernünftigen Lösung zugeführt wird". Die eigentliche Problematik liegt für den Leiter der Grazer Baupolizei, Peter Gypser, in der Überschreitung der Baudichte: "Das Gebäude hat, einfach gesagt, viel zu viel an Gesamtmasse und muss an den in der Dichteverordnung festgelegten Richtwert angepasst werden."

Wie dieses Unterfangen durchgeführt werden soll, ist laut Gypser noch nicht geregelt: "Das Gebäude muss nicht, wie häufig behauptet, um mehrere Stockwerke gekürzt werden, es geht prinzipiell darum, die Bausubstanz zu verringern." Aus diesem Grund habe die Baupolizei bereits vor einem Jahr einen Beseitigungsauftrag (Abrissbescheid) erlassen.

Der zuständige Baumeister, Heinz Moser, zeigt sich über die derzeitige Situation nicht erfreut: "Der Entscheid des VwGH wird vermutlich erst in ein paar Monaten fallen. Wir haben bis dahin eine aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen und werden wieder alle Anrainer einladen, zur Problematik des Gebäudes Stellung zu nehmen." Sollte der Verwaltungsgerichtshof die Berufung ablehnen, werde das Hochhaus – selbst unter dem Eindruck eines "Schildbürgerstreichs" – abgerissen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.2.200)