Österreich
Böhmdorfer plant Erleichterung der Telefon-Überwachung
Einfacher Tatverdacht soll in Zukunft zur Anordnung reichen
Das von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) geplante
Strafrechtsänderungsgesetz 2002 soll neben Anti-Terror-Maßnahmen auch
einige weitere Änderungen enthalten. So sind "umfangreiche
Änderungen" bei den Bestimmungen über die Telefon-Überwachung in der
Strafprozessordnung vorgesehen. Dies geht aus einem Vortrag des Justizministers hervor, der für
Donnerstag auf der Tagesordnung steht. Böhmdorfer wird am Ministerrat
wegen eines EU-Termins in Spanien nicht teilnehmen.Im Detail
In Sachen "Überwachung des Fernmeldeverkehrs" plant Böhmdorfer
laut Ministerrats-Vortrag: Die nachträgliche Rufdatenerfassung soll
"den Anforderungen der Praxis im Hinblick auf die geringe
Eingriffsintensität gegenüber der inhaltlichen Überwachung angepasst"
werden. Als "Anordnungsvoraussetzung" ist einfacher Tatverdacht
vorgesehen, die Anordnung soll durch den Untersuchungsrichter
erfolgen. Ähnlich soll auch die "Standortfeststellung" - also
Feststellung des räumlichen Bereiches, in dem sich ein Handy-Inhaber
zu einer bestimmten Zeit aufhielt - geregelt werden.
Rechtsschutz?
Deutlich angehoben werden sollen, so der Ministerrats-Vortrag, die
Voraussetzungen für die Überwachung des Inhalts von Gesprächen,
abgesehen von bestimmten Delikten der Organisierten Kriminalität.
Durch die Ausdehnung der Kontroll- und Rechtsmittelbefugnisse des
Rechtsschutzbeauftragten will Böhmdorfer den Schutz beruflicher
Verschwiegenheitspflichten und des Redaktionsgeheimnisses erweitern. (APA)