Panorama
Bartenstein vermutete Rechtsverstoß bereits im März 2001
ÖGB: "Vorgangsweise österreichischer Firmen in Luxemburg nicht im Einklang mit dem luxemburgischen Arbeits- und Sozialrecht"
Wien - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) hat
bereits im März des Vorjahres unrechtmäßige Vorgänge bei
Beschäftigungspraktiken einiger Frächter vermutet: "Die vom
luxemburgischen Arbeitsminister geschilderte Vorgangsweise
österreichischer Firmen in Luxemburg dürfte nicht im Einklang mit dem
luxemburgischen Arbeits- und Sozialrecht stehen", schrieb der
Minister in einem der APA vorliegenden Brief an den ÖGB am 12. März
2001.Restriktionen bei der Zulassung von Arbeitskräften
Die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen würden, verglichen
mit den österreichischen Vorschriften, zwar "tendenziell Vorteile"
bieten. Das Wirtschaftsministerium sei auch schon gelegentlich mit
dem Problem konfrontiert worden, "dass Transportunternehmen bisweilen
die in Österreich geltenden Restriktionen bei der Zulassung von
ausländischen Arbeitskräften durch Sitzverlegung oder Gründung von
Tochterunternehmen in anderen EU-Staaten mit vermeintlich liberalen
arbeits- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Vorschriften zu
umgehen versuchen".
Längerfristig werde damit aber "kaum ein echter Wettbewerbsvorteil
verbunden sein, es sei denn, es werden EU-widrig die in allen Staaten
geltenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards nicht eingehalten", so
der Minister in dem Schreiben.
Viel Raum für illegale Aktivitäten
Bartenstein erklärte daher damals, er wolle sich "bei der
geplanten Änderung der Grundlagen für die 'Europäische Fahrerlizenz'
dafür einsetzen, dass diese nur dann ausgestellt werden soll, wenn
zumindest die Einhaltung der im Sitzstaat des Unternehmens geltenden
arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen gesichert sind".
Man könne aber "nicht allen Transportfirmen, die im Sinne des
freien Binnenmarktes europaweit agieren, von vornherein Illegalität
unterstellen, wenngleich die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten
manchmal Anlass für einen Verdacht in diese Richtung gibt", so
Bartenstein im Brief an den ÖGB. (APA)