Wien - Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) hat bereits im März des Vorjahres unrechtmäßige Vorgänge bei Beschäftigungspraktiken einiger Frächter vermutet: "Die vom luxemburgischen Arbeitsminister geschilderte Vorgangsweise österreichischer Firmen in Luxemburg dürfte nicht im Einklang mit dem luxemburgischen Arbeits- und Sozialrecht stehen", schrieb der Minister in einem der APA vorliegenden Brief an den ÖGB am 12. März 2001.Restriktionen bei der Zulassung von Arbeitskräften Die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen würden, verglichen mit den österreichischen Vorschriften, zwar "tendenziell Vorteile" bieten. Das Wirtschaftsministerium sei auch schon gelegentlich mit dem Problem konfrontiert worden, "dass Transportunternehmen bisweilen die in Österreich geltenden Restriktionen bei der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften durch Sitzverlegung oder Gründung von Tochterunternehmen in anderen EU-Staaten mit vermeintlich liberalen arbeits- und ausländerbeschäftigungsrechtlichen Vorschriften zu umgehen versuchen". Längerfristig werde damit aber "kaum ein echter Wettbewerbsvorteil verbunden sein, es sei denn, es werden EU-widrig die in allen Staaten geltenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards nicht eingehalten", so der Minister in dem Schreiben. Viel Raum für illegale Aktivitäten Bartenstein erklärte daher damals, er wolle sich "bei der geplanten Änderung der Grundlagen für die 'Europäische Fahrerlizenz' dafür einsetzen, dass diese nur dann ausgestellt werden soll, wenn zumindest die Einhaltung der im Sitzstaat des Unternehmens geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen gesichert sind". Man könne aber "nicht allen Transportfirmen, die im Sinne des freien Binnenmarktes europaweit agieren, von vornherein Illegalität unterstellen, wenngleich die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten manchmal Anlass für einen Verdacht in diese Richtung gibt", so Bartenstein im Brief an den ÖGB. (APA)