Aber da er, der zwei Tage lang mit mal steinerner Miene im Gerichtssaal saß, nun schon mal am Wort war, wollte er die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, um ein paar für ihn grundsätzliche Dinge klarzustellen. "Ich bezweifle die Legalität dieses Gerichtes", donnerte er los. "Das ist kein Gericht, das auf dem Boden des Rechts steht, der UNO-Sicherheitsrat hatte nicht die Kompetenz, eine Einrichtung mit Jurisdiktion zu gründen!" Und weiter: "Bereits in den Vorverhandlungen habe ich die Frage meiner ungesetzlichen Verhaftung angesprochen. Sie haben mir noch nicht geantwortet", sagte er an den vorsitzenden Richter, Richard May, gewandt. Milosevic war Ende Juni 2001 von den serbischen Behörden nach Den Haag überstellt worden.
In Serbien war die Maßnahme tatsächlich umstritten, weil entsprechende gesetzliche Grundlagen zu fehlen schienen, doch die Reform-Regierung von Zoran Djindjic rechtfertigte die Überstellung als eine Notmaßnahme, um der völkerrechtlich gebotenen Kooperation mit einer UNO-Institution nachzukommen.
Richter May ließ sich jedoch von Milosevic, der wegen der Nichtanerkennung des Tribunals keine Anwälte ernannt hat und sich selbst verteidigt, nicht beeindrucken. "Was Sie erwähnten, sind Materien, über welche wir bereits entschieden haben", meinte er trocken. "Ihre Ansichten sind, insofern sie das Verfahren betreffen, völlig irrelevant." Milosevic habe entsprechende Berufungsmöglichkeiten im Vorverfahren nicht genutzt - was sich wiederum daraus erklärt, dass Milosevic das Tribunal nicht anerkennt. Vor diesem Wortwechsel hatten die Ankläger ihr achtstündiges Exposé beendet.
Sie gaben einen Vorgeschmack auf die subtile Beweisführung, die ja nachweisen muss, dass Milosevic tatsächlich der Drahtzieher der von serbischer Seite begangenen Kriegsverbrechen war. Der stellvertretende Chefankläger Geoffrey Nice gelangte dabei zu folgender vorläufiger Einschätzung: "Er tat, was bei Verbrechen oft zu bemerken ist: Er versuchte, sich selbst von den Bildern der Ereignisse zu dissoziieren."
Doch all diese Ereignisse verwiesen auf eine Persönlichkeit, ein "sie kontrollierendes, menschliches Antlitz", die zu sein der Angeklagte bestreitet. "Doch wenn die Beweise geprüft sein werden, wenn die Silhouette dieser Persönlichkeit im Lichte dieser Evidenz ausgeleuchtet sein wird, dann wird sich zeigen, dass diese Silhouette der Angeklagte ist."(Der STANDARD, Printausgabe 14.2.2002)