Wien - Die Anfang Jänner bekannt gegebene Übernahme der sechs oberösterreichischen Maximarkt-Standorte durch die Spar-Gruppe wird doch nicht so glatt über die Bühne gehen, wie dies von vielen Seiten erwartet wurde. Beim Kartellgericht ging am Mittwoch - am letzten Tag der Frist - ein Antrag der Finanzprokuratur als Anwalt des Bundes auf vertiefte Prüfung der Übernahme ein. Der Grund, warum die Wettbewerbshüter den Deal nun genauer unter die Lupe nehmen, soll der hohen Marktanteil der Spar-Gruppe in einigen westlichen Bundesländern sein, der mit den Maximärkten regional über 52 Prozent steigen würde, hieß es aus informierten Kreisen. Laut Gesetz muss das Kartellgericht in einem vertieften Verfahren innhalb von 5 Monaten ab Anmeldung einer Übernahme entscheiden. Die Raiffeisen Ware Austria hat am 10 Jänner bekannt gegeben, dass die sechs Maximärkte mit bisher 950 Mitarbeitern und 145 Mill. Euro (rund 2 Mrd. S) Umsatz an Spar verkauft werden - vorbehaltlich der kartellrechtlichen Zustimmung. Experten überrascht In der Arbeiterkammer zeigt sich AK-Kartellrechtsexpertin Dorothea Herzele völlig überraschend. "Wir haben uns die Übernahme sehr genau angeschaut und natürlich werden wettbewerbsrechtlich relevante Grenzen überschritten, aber Spar hat gute Selbstverpflichtungen abgegeben", so Herzele. Im Vorfeld habe es auch entsprechende Signale an Spar gegeben, dass diese Zugeständnisse auch ausreichend seien. Zudem sei es nicht unbedingt im Sinne eines Fair-Play, den Antrag am letzten Tag zu stellen. Spar soll sich verpflichtet haben, die Maximärkte eigenständig und - für eine bestimmte Zeit - auch unter einer eigenen Geschäftsführung weiterzuführen. Auch in der Wirtschaftskammer sieht Rechtsexperte Theodor Taurer "eine formale Schwelle überschritten". "Die vertiefte Prüfung lässt sich begründen", so Taurer. Allerdings sei in ähnlichen Fällen auf eine solche Prüfung verzichtet worden. Knackpunkt Knackpunkt für den Ausgang des Prüfverfahrens und eventuelle Auflagen an Spar wird nach Ansicht der Experten die Abgrenzung des "relevanten Marktes" und dabei die Frage, ob die selbstständigen Spar-Kaufleute eingerechnet werden oder nicht. (APA)