Brüssel - Versicherer in der EU müssen künftig ihre Kapitalreserven für Katastrophen und unvorhersehbare Risiken aufstocken. Der EU-Ministerrat beschloss dazu am Donnerstag endgültig zwei Gesetze, teilte die EU-Kommission als ausführendes Organ der Gemeinschaft in Brüssel mit. Damit würden auch Kunden von Versicherungsunternehmen besser geschützt. Die EU-Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten umzusetzen und vom Geschäftsjahr 2004 anzuwenden. Die so genannte Solvabilitätsspanne, die nun verstärkt werden soll, ist das Zusatzkapital, über das die Versicherer als Reserve für den Fall besonderer Ereignisse wie beispielsweise Terroranschläge verfügen müssen. Die Mindestbeträge wurden auf drei Mill. Euro (41,3 Mill. S) erhöht. Bisher galt ein Mindestbetrag von von 200.000 Euro bis 1,4 Mill. Euro. Die Höhe der Reserve berechnet sich dann nach Versicherungsbeiträgen und Schadenssummen.(APA/dpa)